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Wahlrecht.de Forum » Familien-, Jugend- und Ausländerwahlrecht » Familienwahlrecht - Sollen Eltern für ihre Kinder wählen können? » 001-025 « Zurück Weiter »

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Matthias Henneberger
Veröffentlicht am Donnerstag, 29. April 1999 - 19:40 Uhr:   

Wahlrecht für Kinder

Der 24. Bundesparteitag der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) hat am 25.04.99 mit klarer Mehrheit beschlossen:
"Die ödp spricht sich für das aktive Wahlrecht der Kinder aus."
Ich denke dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung echter Demokratie "one-man-one-vote". Nähres gibt es auf den Seiten der ödp allgemein www.oedp.de und unter www.oedp.de/aktuell/pm/1999/26.htm

Über Meinungen zu diesem Beschluss würde ich mich freuen:
Matthias.Henneberger@iname.com
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Fritz W. Stadelmayr
Veröffentlicht am Freitag, 30. April 1999 - 02:20 Uhr:   

Sehr geehrter Herr Henneberger,

ich habe mal in Ihre Web site hineingesehen. Mich hat vor allem interessiert, ab welchem Alter Kinder das Wahlrecht erhalten sollen !? Da ich - 1. selbst zwei Kinder habe, - 2. im Familien- und Freundeskreis ständig, seit Jahrzehnten mit Kindern - gern - zu tun habe, wirkt Ihr Vorschlag auf mich ( verzeihen Sie) ziemlich undifferenziert, um nicht zu sagen - abstrus.

Bei dem Thema Wahlen in Deutschland ( und darüberhinaus), erscheint mir - zumindest solange ich Ihre Vorstellungen noch nicht begreife - die 5 % - Hürde - ohne demokratischen Ausgleich und mit millionenfacher Stimmenvernichtung (von Volljährigen) - erst mal einschneidender zu sein.

Gerade so kleine Parteien, wie die Ihre - aber vor allem deren Wähler und potentiellen Wähler - sind davon unmittelbar betroffen.

Warum geht z.B. die ÖDP - als sogar vordergründig betroffene Partei - die Probleme des Wahlrechts eigentlich nicht nach ihrer tatsächlichen Wertigkeit an ?

Meinen Sie nicht auch, daß Säuglinge und Kinder erst mal Sprechen und später Schreiben, Rechnen, etc., etc erlernen sollten ?

Ihre Meinung würde mich sehr interessieren.
MfG - FWS
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Montag, 03. Mai 1999 - 19:03 Uhr:   

Grundsätzlich halte ich eine Absenkung des aktiven Wahlalters durchaus für erwägenswert. Eine demokratische Wahl muß "allgemein" sein, d.h. prinzipiell müssen ALLE Bürger wahlberechtigt sein. Das bedeutet insbesondere, daß die Beweislast in der Frage, ob eine bestimmte Altersgruppe die für das aktive Wahlrecht erforderliche geistige Reife mitbringt, auf der Seite derjenigen liegt, die gegen die Absenkung des Wahlalters sind. Da die Verweigerung des aktiven Wahlrechts ein schwerwiegender Eingriff in die staatsbürgerlichen Rechte des Einzelnen ist, sind an diese Beweisführung zudem strenge Kriterien anzulegen. Leider wird in der politischen Diskussion um eine Absenkung des Wahlalters oft die Beweislast umgekehrt, so daß plötzlich die Befürworter der Absenkung den Beweis führen sollen, daß 16-jährige die notwendige politische Reife besitzen.

Alles in allem erscheint mir eine Absenkung des aktiven Wahlalters auf 14 Jahre (also die Grenze des Eintritts von Straf- und Religionsmündigkeit) angemessen.

Allerdings scheint mir der (leider nicht detailliert beschriebene) ödp-Vorschlag in eine andere Richtung zu zielen: Statt den Kindern tatsächlich das aktive Wahlrecht zuzuerkennen, sollen stattdessen ihre Eltern quasi stellvertretend das Wahlrecht für ihre Kinder wahrnehmen. So ein "Familienwahlrecht" ist meiner Meinung nach entschieden abzulehnen. Hier soll das alte Pluralwahlrecht der letzten Jahrhunderte wieder eingeführt werden. Daß statt Landbesitz, Steuerklasse oder Bildungsgrad nunmehr die Zahl der Kinder maßgebend für das Stimmgewicht sein soll, macht die Sache nicht wesentlich besser. Zudem sehe ich große Probleme in der praktischen Umsetzung. Wie soll das denn genau vonstatten gehen? Wer entscheidet, wem die Stimme des KIndes zu geben ist? Schließlich werden sich die Eltern in vielen Fällen kaum auf eine einheitliche Stimmabgabe einigen können.
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Hermann Diehl
Veröffentlicht am Freitag, 10. September 1999 - 11:03 Uhr:   

Die Eltern (bzw. Erziehungsberechtigten) tragen die Verantwortung für ihre Kinder, sie treffen für sie Entscheidungen und das in vielerlei Hinsicht: Schule, Ausbildung etc. Warum sollte das in politischer Hinsicht anders sein? Wahlen beeinflussen schließlich die Zukunft ganz entscheidend, und die Kinder sind davon noch viel länger betroffen als die Eltern.

Die Altersgrenzen sind ganz einfach: Wahlrecht ab Geburt, von den Eltern auszuüben bis zur Volljährigkeit. Die Schwierigkeit, wenn sich die Eltern nicht einig sind, lässt sich lösen; deswegen darf man ein solches Grundrecht nicht in Frage stellen. Ein anderer Fall ist, wenn das Sorgerecht entzogen wurde und z.B. beim Jugendamt liegt, einer Behörde würde ich kein Stimmrecht stellvertretend ausüben lassen. Übrigens wird das Thema bereits auch in anderen Parteien diskutiert, z.B von MdB Johannes Singhammer (CSU), aber der hat ja auch 6 Kinder.
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Hans Petermann
Veröffentlicht am Freitag, 10. September 1999 - 11:44 Uhr:   

Ich befürchte, daß wenn jeder Wahlberechtigte für jedes Kind, von dem er erziehungsberechtigt ist, eine zusätzliche Stimme bekommen sollte, dies Tür und Tor öffnen würde für weitere Eingriffe in die Gleichheit der Wahl. Beispielsweise könnte man sich vorstellen, daß jeder Firmenchef für jeden Ausbildungsplatz oder jeden Arbeitsplatz, den er schafft, eine zusätzliche Stimme bekommt oder daß jeder Hausbesitzer für jede Wohnung, die er schafft, eine zusätzliche Stimme bekommt.
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Hermann Diehl
Veröffentlicht am Freitag, 10. September 1999 - 12:38 Uhr:   

Bitte genau durchdenken: Das Kind erhält das Wahlrecht, nicht die Eltern. Sie müssen/können es aber ausüben, bis das Kind eine gewisse Altersgrenze erreicht hat. Daraus kann man gerade nicht ableiten, daß auch "Arbeitsplätze und Wohnungen Stimmrecht erhalten" könnten, bzw. daß jemand als Belohnung für was auch immer zusätzliches Stimmrecht erhält.

Die Gleichheit wird nur erreicht, wenn man auch Kinder als gleichberechtigt betrachtet, deren Rechte/Pflichten aber, bis zur Altersgrenze, von den Eltern wahrgenommen werden.
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Hans Petermann
Veröffentlicht am Freitag, 10. September 1999 - 12:57 Uhr:   

Sehr geehrter Herr Diehl! Ich zweifle Ihre Seriosität nicht an. Doch denken Sie bitte genau durch: Es ist rechtlich gesehen ein und dasselbe, ob Sie nun sagen, daß ein Kind das Wahlrecht bekommt und der Erziehungsberechtigte nur dieses Wahlrecht im Namen des Kindes ausübt, oder ob Sie sagen, daß jeder für jedes Kind, von dem er erziehungsberechtigt ist, eine weitere Stimme bekommt. Was Sie verlangen, ist rechtlich gesehen (auch wenn Sie meinen, daß dies rechtfertigbar sei) ein Eingriff in die Gleichheit der Wahl.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Montag, 20. September 1999 - 17:18 Uhr:   

Im Prinzip scheint es mir logisch, daß die Eltern stellvertretend für die noch unmündigen Kinder das Wahlrecht ausüben dürfen. Das entspricht durchaus dem Gedanken eines gleichen Wahlrechts, und die praktischen Probleme sind auch leicht lösbar (notfalls durch Einführung von halben Stimmen).

Was mich zögern läßt ist die notwendige Geheimhaltung der Wahl, das führt natürlich dazu, daß nicht überwacht werden kann, ob die Stimme wirklich im Interesse des Kindes abgegeben wird.
Überall sonst ist es ja so, daß die Eltern theoretisch (in der Praxis nur in Ausnahmefällen) für die im Namen des Kindes getroffenen Entscheidungen rechenschaftspflichtig sind (auffälligstes Beispiel: Die Verwaltung des z. B. ererbten Vermögens eines Kindes, auf das die Eltern direkt keinen Zugriff haben).

Die Entscheidungen der Eltern für ein Kind können also von Jugendamt oder Gericht aufgehoben oder abgeändet werden.
Das Wahlrecht wäre die einzige Ausnahme.
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Mike Weimann
Veröffentlicht am Dienstag, 07. Dezember 1999 - 17:50 Uhr:   

Ich schlage vor, daß alle Wahlalter-Interessenten auf den Seiten von KRÄTZÄ http://www.kraetzae.de/wahl.htm nachlesen, denn dort finden sich sehr viele Argumente zu diesem Thema.
Im übrigen läuft gerade eine Verfassungsbeschwerde wegen der Vorenthaltung des Wahlrechts. Einzeilheiten ebenfalls bei KRÄTZÄ.
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Daniel Gageik
Veröffentlicht am Dienstag, 26. Februar 2002 - 21:22 Uhr:   

Hey alle Ich hab ne Frage :
Seit wann dürfen Frauen in Deutschland wählen ?
Bitte sagt es mir .... :)
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Eike Biehler
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. März 2002 - 19:08 Uhr:   

Seit 1919 (Weimarer Reichsverfassung)
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e. probst
Veröffentlicht am Sonntag, 21. April 2002 - 19:15 Uhr:   

hallo,
unter http://www.ich-will-waehlen.de läuft eine petition, die online unterschrieben bzw. (als über 18-jähriger mensch)unterstützt werden kann. sie fordert das wahlrecht für diejenigen 18-jährigen menschen, die es haben wollen und soll dem bundestag rechtzeitig zur bundestagswahl eingereicht werden.
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Lilia Z.
Veröffentlicht am Sonntag, 02. Juni 2002 - 17:05 Uhr:   

Meiner Meinung nach sollten Eltern nciht für ihre Kinder wählen können, da diese ohne hin bereits in vielen Bereichen den Kindern die Wahl Abnehmen. Welche Schule das Kind besucht, welche Wahlfächer es hat (zumindest sehr oft in der Mittelstufe;Differezierungsfächer) manchmal sogar mit welchen Leuten es verkenren soll, usw. Die politische Meinung eines Menschen sollte jedoch etwas vollkommen unabhängiges sein und jedem einzelnen überlassen bleiben. Deswegen währe es falsch, Eltern für ihre Kinder wählen zu lassen. Oft oder gar meistens wird das Wahlverhalten von Jugendlichen durch das ihrere Eltern und die politische Meinung in den einzelnen Familien beeinflusst, dies sollte jedoch genügend Beeinflußung sein.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Samstag, 27. Juli 2002 - 20:56 Uhr:   

Ich fände es falsch, Eltern für ihre Kinder volle Stimmen zu geben. Fanatiker jeder Couleur könnten dann Kinder bekommen, nur um ihre politische Agenda zu unterstützen.

Eine Vertretung mit Rederecht, aber ohne Stimmabgabe wäre etwas ganz anderes. Dabei könnten die Vertreter der Unter-7-jährigen von deren Eltern gewählt werden, die Vertreter der 14- bis 17-jährigen nur von diesen selbst, während die Vertreter der 7- bis 13-jährigen sowohl von den Kindern als auch von den Eltern gewählt würden, und zwar unabhängig voneinander.
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Ralf Henrichs
Veröffentlicht am Freitag, 02. August 2002 - 10:53 Uhr:   

@ Frank Schmidt,

ich halte die Gefahr, dass ein Fanatiker so viele Kinder bekommt, dass er mit Hilfe deren Stimmen die Bundestagswahl massgeblich beeinflussen kann, dann doch für eher gering.

Bei Kommunalwahlen kann dies natürlich anders aussehen.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Freitag, 02. August 2002 - 11:38 Uhr:   

@ Ralf Henrichs,

Erinnere dich an die Kohl-Ära. Da hieß es, wenn Rot-Grün an die Macht käme, bräche das Chaos aus. Zur Zeit läuft eine ähnliche Kampagne gegen Rot-Grün, weil sie angeblich mit der PDS koalieren wollen. Und jetzt stell dir jemanden vor, der dieses Chaos mit allen Mitteln verhindern will...
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SoleNr1
Veröffentlicht am Freitag, 02. August 2002 - 17:17 Uhr:   

Das würde zumindest die Geburtenrate wieder "graderücken".
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antje
Veröffentlicht am Montag, 02. September 2002 - 20:59 Uhr:   

Eltern wählen für ihre Kinder ? Das fänd ich echt klasse !
Das würde sicher ne Menge in der Politik verändern.
Übrigens: Junge Eltern sollen laut Umfragen die umweltbewußteste
Gruppe in der Gesellschaft sein.Mit der zunehmenden Alterung in der Gesellschaft wird diese Stimme jedoch immer leiser und das darf nicht sein.Selbst sollen die unter 18-jährigen jedoch nicht wählen dürfen. Eigentlich braucht es bei den meisten Jugendlichen sogar noch viel mehr Zeit bis sich eine eigenständige politische Meinung gebildet hat.
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Ralf Henrichs
Veröffentlicht am Dienstag, 03. September 2002 - 08:56 Uhr:   

@ Antje,

- Eltern sollen für ihre Kinder wählen dürfen,
- Unter 18-jährige sollen noch nicht wählen dürfen.

Was machen dann 16-jährige Eltern? Wählen dann die Grosseltern (gibt ja dann vier Personen, wie einigen die sich?) für ihren Enkel?
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eike
Veröffentlicht am Dienstag, 03. September 2002 - 11:37 Uhr:   

@antje: Wie lange braucht es denn (deiner Meinung nach), bis man reif genug ist zu wählen?
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. November 2002 - 15:14 Uhr:   

Ulla Schmidt: "Ein Wahlrecht der Eltern für ihre Kinder fände ich sehr gut. Es gibt auch hochrangige Juristen, die diese Idee unterstützen. Andere können sich darüber kaputtlachen. Über das Frauenwahlrecht haben sich auch viele kaputtgelacht. Und es ist doch gekommen."

Diese Aussage ist nicht zum lachen sondern nur noch peinlich, noch ein Grund mehr, um diese Frau endlich rauszuschmeissen.
Warum soll man Zusatzstimmen haben, nur weil man Kinder hat? Entgegen weit verbreieter Aufassung ist es m.E. nicht schon für sich ein grosses Verdienst, Kinder in die Welt gesetzt zu haben. Bei Teenagern, die Kinder kriegen, ist es sogar meist pure Blödheit.

Da kann ja jeder kommen und für sich Pluralstimmen fordern: Z.B. Arbeitgeber, dafür, dass sie Leute beschäftigen oder ein Erwachsener der, seine demente 85-jährige Mutter pflegt, könnte für sie das Wahlrecht wahrnehmen wollen. Man könnte dann ja auch umgekehrt Leuten, die auf Kosten der Allgemeinheit leben, das Wahlrecht enttziehen, z.B. Sozialhilfeempfängern oder auch Bauern, die ohne Subventionen meistens pleite wären (oder Studenten, Bergleuten, Frührentner etc.). Problematisch wird es dann z.B. , wenn es sich beiden Sozialhilfeempfängern oder Bauern um Eltern Minderjähriger handelt.
In der Vergangenheit gab es ja viele Beispiele für ungleiches Wahlrecht, in Großbritannien gab es noch bis 1948(!) Pluralwahlrecht für Uni-Absolventen sowie Grund- und Geschäftsbesitzer. Auf die Spitze getrieben aber wurde es in Belgien, wo es alle nur erdenklichen Tatbestände für Pluralstimmen gab, beispielsweise für Familienväter über 35 Jahre, die eine bestimmte Summe Grundsteuer zahlten. Es gab damals von beiden maßgeblichen Parteien, Katholiken und Liberalen, zahlreiche Versuche, den bis 1894 bestehenden Zensus in ihrem Sinne zu manipulieren. So wandelten die Katholiken die Biersteuer von einer direkten zu einer (für den Zensus irrelevanten)indirekten Steuer um und nahmen so vielen (mehrheitlich liberalen) Gastwirten das Wahlrecht. Oder Bürger zahlten freiwillig mehr Steuern um das Wahlrecht zu erhalten und liessen sich das dann von "ihrer" Partei vergüten.
Auch in Deutschland gäbe es bei einem Plural- oder Zensuswahlrecht mit Sicherheit Manipulationsversuche. Ausserdem ergibt sich ja das von Wilko schon angesprochene Problem, daß entsteht, wenn sich die Eltern nicht auf eine einheitliche Stimmabgabe einigen können. Aber ich bin auch grundsätzlich gegen jede Einschränkung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts, da dies nur auf eine Aushöhlung der Demokratie hinauslaufen kann.
Auch eine Herabsetzung des Wahlalters ist vollkommem abzulehnen. Die politische und sonstige Allgemeinbildung der meisten Jugendlichen ist dafür einfach zu schlecht und ein absolutes Mimimum an Lebenserfahrung fehlt notwendigerweise auch.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. November 2002 - 16:35 Uhr:   

@Thomas Frings:
Über die Unfähigkeit von Ulla Schmidt können wir uns gerne einigen.
Aber diese konkrete Aussage mag zwar umstritten sein, aber sie ist legitim und bestimmt nicht peinlich.

> Entgegen weit verbreieter Aufassung ist es m.E. nicht schon für
> sich ein grosses Verdienst, Kinder in die Welt gesetzt zu haben.
Völlig richtig.
Was aber nichts daran ändert, daß diese Kinder, wenn sie nun mal in der Welt sind, elementare Grundrechte haben.
Wahlrecht ist nun mal an keinerlei Verdienste ums Gemeinwesen geknüpft, sondern Grundrecht.

Und wenn die Eltern für unmündige Kinder das Wahlrecht stellvertretend ausüben, entspricht das der üblichen Stellvertretung wie z. B. auch bei der Vermögensverwaltung für Kinder etc.
Mit Pluralstimmrecht der aufgeführten historischen Beispiele hat das nichts zu tun, und die praktische Frage bei Uneinigkeit der Eltern läßt sich natürlich lösen.
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c07
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. November 2002 - 16:40 Uhr:   

1. Das Zitat ist nicht von Ulla, sondern von Renate Schmidt.

2. Ein entsprechendes Wahlrecht muss nicht als Pluralwahlrecht verstanden werden, sondern kann genauso als übertragenes Wahlrecht von Personen, denen es bisher völlig entzogen wird, verstanden werden.

Trotzdem bin ich eher dagegen; vor allem aber wegen praktischen Problemen. Einen durchschnittlich entwickelten 14-Jährigen halt ich aber für annähernd ebenso kompetent, sein Wahlrecht selbst auszuüben, wie einen durchschnittlichen Erwachsenen. "Lebenserfahrung" kann kein Maßstab zur Ausübung eines Grundrechts sein, und gerade die politische
(oft auch die allgemeine) Allgemeinbildung ist bei Jugendlichen eher höher als bei anderen, die ihr Wissen (so sie es jemals gehabt haben) längst wieder vergessen und/oder verdrängt haben.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. November 2002 - 16:55 Uhr:   

@ Ralf Arnemann
"Wahlrecht ist nun mal an keinerlei Verdienste ums Gemeinwesen geknüpft, sondern Grundrecht."

Stimmt. Aber hier bekommen ja nicht die Kinder das Wahlrecht, sondern die Eltern bekommen zusätzliche Stimmen und so wird gegen die grundgesetzlich garantierte Gleichheit der Wahl verstoßen. Dies geschieht auch noch ohne jede nachvollziehbare Begründung, daher meine Bemerkung zum Verdienst für die Allgemeinheit. Familienwahlrecht ist ein Pluralwahlrecht wie die angeführten historischen Beispiele und genauso wenig zu rechtfertigen wie diese.

Bei der Stellvertretung für Minderjährige nimmt (oder sollte man zumindest) man nur die Interessen der Kinder wahr, mit dem Wahlrecht vertritt man aber ausschliesslich die eigenen Interessen. Daher ist dieser Vergleich unpassend.
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alberto
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. November 2002 - 19:29 Uhr:   

smile

Quote:

Diese Aussage ist nicht zum lachen sondern nur noch peinlich, noch ein Grund mehr, um diese Frau endlich
rauszuschmeissen. Warum soll man Zusatzstimmen haben, nur weil man Kinder hat? Entgegen weit verbreieter Aufassung ist es m.E. nicht schon
für sich ein grosses Verdienst, Kinder in die Welt gesetzt zu haben. Bei Teenagern, die Kinder kriegen, ist es sogar meist pure Blödheit.


Der argumentative Holzhammer

sagt wenig aus über den Inhalt, mehr schon über den, der ihn schwingt. Daraus geht hervor, daß er wohl alles Bestehende für vergleichsweise sinnvoll hält. Solch ein Weltbild stellt keine großen Anforderungen an ihn und seine Zuhörer. Er ist zu beglückwünschen.

Mehr Aufmerksamkeit verdient m.E. der Widerspruch zwischen dem anspruchsvollen Wort „Wahl“ und dem regelmäßig zu erwartenden Ergebnis, das nur beweist: Wir hatten keine. Demzufolge können die Bedingung doch nicht um soviel seriöser sein :-\

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