58 Parteien und politische Vereinigungen haben Beteiligung an der Bundestagswahl angezeigt |
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WIESBADEN – Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am Montag, dem 17. Juni 2013, 18.00 Uhr haben 58 Parteien und politische Vereinigungen dem Bundeswahlleiter angezeigt, dass sie sich an der Bundestagswahl 2013 beteiligen wollen. | 1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, ist dies für die meisten Parteien und politischen Vereinigungen Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl. Nur Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, können ihre Wahlvorschläge direkt beim zuständigen Landes- beziehungsweise Kreiswahlleiter einreichen. Alle übrigen Parteien und politischen Vereinigungen müssen zuvor dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung schriftlich anzeigen. | 2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Im Einzelnen haben folgende Parteien und politischen Vereinigungen ihre Beteiligungsanzeige beim Bundeswahlleiter eingereicht (Reihenfolge nach Eingang):
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Über die Anerkennung dieser Vereinigungen als Parteien entscheidet der Bundeswahlausschuss am 79. Tag vor der Bundestagswahl (§ 18 Absatz 4 Bundeswahlgesetz). Die öffentliche Sitzung des Bundeswahlausschusses findet am Donnerstag, den 4. Juli 2013, 11.00 Uhr und am Freitag, den 5. Juli 2013, 9.00 Uhr, im Deutschen Bundestag in Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal) statt. | 4 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wahlvorschläge müssen bis zum 15. Juli 2013, 18.00 Uhr, eingereicht werden, und zwar als Landeslisten bei den zuständigen Landeswahlleitern oder als Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitern. Über deren Zulassung entscheiden die Landes- oder Kreiswahlausschüsse am 26. Juli 2013. | 5 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Auskünfte gibt: Büro des Bundeswahlleiters Telefon: (0611) 75 4863 E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de https://www.destatis.de/DE/Service/Kontakt/Bundeswahlleiter/Kontakt.html |
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