Niedersächsische Landeswahlleiterin

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Presseinformation

09.11.2012


 

Landtagswahl 2013: 20 Parteien können teilnehmen

 
HANNOVER. Im Anschluss an eine öffentliche Sitzung des Niedersächsischen Landeswahlausschusses teilte heute die Niedersächsische Landeswahlleiterin Ulrike Sachs in Hannover mit, dass sich bei der Landtagswahl am 20. Januar 2013 insgesamt 20 Parteien dem Votum der rd. 6,2 Millionen Wahlberechtigten stellen können. 1
Die Landeswahlleiterin wies darauf hin, dass der Landeswahlausschuss nach seinem gesetzlichen Auftrag lediglich die formalen Kriterien des Parteibegriffs zu prüfen hatte. Mit dem Inhalt der politischen Zielsetzung der einzelnen Vereinigungen setze sich der Landeswahlausschuss nicht auseinander. 2
Neben den fünf im Niedersächsischen Landtag oder im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien CDU, SPD, FDP, GRÜNE und DIE LINKE. hat der Landeswahlausschuss in seiner heutigen Sitzung folgende 15 weitere Vereinigungen als Parteien anerkannt: 3
ParteinameKurzbezeichnung
Bündnis 21/RRP
Deutsche Demokratische Parteiddp
Deutsche Zentrumspartei – Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870ZENTRUM
DIE FREIHEIT – Bürgerrechtspartei für mehr Freiheit und DemokratieDIE FREIHEIT Niedersachsen
DIE SENIORENPARTEI
Familien-Partei DeutschlandsFAMILIE
FREIE WÄHLER NiedersachsenFREIE WÄHLER
Muslimisch Demokratische UnionMDU
Nationaldemokratische Partei DeutschlandsNPD
NEIN-Idee NiedersachsenNEIN!
Partei Bibeltreuer ChristenPBC
PARTEI DER VERNUNFT Landesverband NiedersachsenPARTEI DER VERNUNFT
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische InitiativeDie PARTEI
Partei Gesunder Menschenverstand DeutschlandGMD
Piratenpartei NiedersachsenPIRATEN
4
Die Vereinigung Demokratie-DD-Deutschland (DD) ist vom Landeswahlausschuss nicht als Partei anerkannt worden. Die von der Vereinigung eingereichte Wahlanzeige erfüllte wegen fehlender Nachweise nicht die formellen Voraussetzungen, die das Landeswahlgesetz an eine gültige Wahlanzeige stellt. Außerdem konnten die für eine Parteianerkennung in § 2 Parteiengesetz enthaltenen Kriterien bei der noch im Gründungsstadium befindlichen Vereinigung nicht festgestellt werden. 5
Auch die Vereinigung Demokratische Eliten Partei (DEP) und die Vereinigung Links-Liberale Partei Deutschlands (LLPD) sind vom Landeswahlausschuss nicht als Partei anerkannt worden. In beiden Fällen erfüllten die eingereichten Unterlagen nicht die formellen Voraussetzungen, die das Gesetz an eine gültige Wahlanzeige stellt. 6
Damit können nunmehr von 20 Parteien Landeswahl- und Kreiswahlvorschläge bis zum 15.11.2012, 18.00 Uhr, bei den Wahlleiterinnen und Wahlleitern eingereicht werden. Über deren Zulassung werden der Landeswahlausschuss, bzw. die Kreiswahlausschüsse bis spätestens 23.11.2012 entscheiden. 7
Der Landeswahlausschuss trifft seine Entscheidung über die Zulassung der Landeswahlvorschläge in öffentlicher Sitzung am 23.11.2012, ab 10.00 Uhr, im Dienstgebäude des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, 30169 Hannover, Lavesallee 6. 8

 


eingetragen von Matthias Cantow