Bundeswahlleiter

[Pressemitteilungen]

Pressemitteilung

55/2009

31.08.2009


Zur Bundestagswahl 2009: Bundeswahlleiter fordert restriktiven Umgang mit Ergebnissen von Nachwahlbefragungen

Aus aktuellem Anlass weist der Bundeswahlleiter nochmals darauf hin, dass die Vorabveröffentlichung der Ergebnisse von Nachwahlbefragungen (sogenannten Exit polls) bei der Bundestagswahl einen gravierenden Verstoß gegen das Bundeswahlgesetz darstellt. „Egal, ob über Twitter oder über andere Informationswege, die Rechtslage ist eindeutig: Vor Schließung der Wahllokale dürfen keine Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmenabgabe veröffentlicht werden“, sagte Bundeswahlleiter Roderich Egeler zu den gestern in der Kurznachrichten-Plattform Twitter vorab bekannt gewordenen Prognosen zu den Ergebnissen der Landtagswahlen im Saarland sowie in Sachsen und Thüringen. Im Hinblick auf die aktuellen Fälle steht der Bundeswahlleiter daher in engem Kontakt mit den zuständigen Landeswahlleiterinnen und Landeswahlleitern. In jedem Einzellfall ist zu prüfen, ob die vorab veröffentlichten Zahlen tatsächlich auf Ergebnissen der Nachwahlbefragungen basieren. 1
Der Bundeswahlleiter sagte weiter: „Ich fordere die Wahlforschungsinstitute, die Exit polls durchführen, auf, mit den Ergebnissen der Nachwahlbefragungen äußerst restriktiv umzugehen“. Er betonte außerdem, dass er diese Auffassung in seinem Gespräch mit Vertretern der betreffenden Wahlforschungsinstitute noch vor der Bundestagswahl bekräftigen werde. Er gehe auch davon aus, dass das Thema sicherlich Gegenstand des Erfahrungsberichts sein wird, den der Bundeswahlleiter gemeinsam mit den Landeswahlleitern wie nach jeder Bundestagswahl an das Bundesministerium des Innern übermitteln werde. 2
Die Vorabveröffentlichung der Ergebnisse von Exit polls stellt in allen drei Bundesländern wie auf Bundesebene eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden kann. Wenn bei der Bundestagswahl Ergebnisse von Exit polls vorab veröffentlicht werden sollten, wird der Bundeswahlleiter als zuständige Behörde ein entsprechendes Verfahren durchführen. 3
Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn,
Telefon: (0611) 75-2317,
E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
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eingetragen von Matthias Cantow