Bundeswahlleiter

[Pressemitteilungen]

Pressemitteilung

53/2009

24.08.2009


Bundestagswahl: Wahlberechtigte erhalten Wahlbenachrichtigung bis zum 6. September

WIESBADEN – Der Bundeswahlleiter teilt mit, dass alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten spätestens bis zum 6. September 2009 von ihrer Gemeinde die Wahlbenachrichtigungskarte erhalten. In das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2009 sind alle Wahlberechtigten eingetragen worden, die am 23. August 2009 – dem 35. Tag vor der Wahl – bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren. Auf den Wahlbenachrichtigungskarten ist auch das Wahllokal angegeben, in dem die Wahlberechtigten am 27. September 2009 ihre Stimme abgeben können. 1
Vom 7. bis einschließlich 11. September 2009 halten die Gemeindebehörden ihre Wählerverzeichnisse während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 6. September 2009 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich unverzüglich mit dem Wahlamt am Ort ihrer Hauptwohnung in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann. 2
Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn,
Telefon: (0611) 75-2317,
E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
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eingetragen von Matthias Cantow