Verfassungsgerichtshof für das
Land Nordrhein-Westfalen

[Pressemitteilungen]

Pressemitteilung

 

27.03.2009


Verfassungsgerichtshof NRW verhandelt am 5. Mai 2009 über Festlegung des Kommunalwahltermins 2009 und Abschaffung der Stichwahl der Bürgermeister und Landräte

Am 5. Mai 2009, 10.30 Uhr, verhandelt der Verfassungsgerichtshof NRW in den verfassungsgerichtlichen Verfahren betreffend die Festlegung des Kommunalwahltermins auf den 30. August 2009 (VerfGH 3/09) sowie die Abschaffung der Stichwahl der Bürgermeister und Landräte (VerfGH 2/09). Eine Entscheidung soll in beiden Verfahren voraussichtlich noch im Mai verkündet werden. Ein genauer Termin sowie weitere Einzelheiten werden rechtzeitig bekannt gegeben. 1
VerfGH 2/09 und VerfGH 3/09  

 


eingetragen von Matthias Cantow