FDP-Bundestagsfraktion

[Pressemitteilungen]

Pressemitteilung

Nr. 873

03.07.2008


Bundesverfassungsgericht stärkt freies und gleiches Wahlrecht

BERLIN. Zu der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Wahlprüfungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem so genannten „negativen Stimmgewicht“ erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Ernst BURGBACHER: 1
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung das Wahlrecht in Deutschland gestärkt. Das Gericht hat dem Gesetzgeber den Auftrag erteilt, das Wahlrecht so auszugestalten, dass die Freiheit und Gleichheit der Wahl in jedem Fall gewährleistet ist. Das Wahlrecht muss für die Wähler klar und transparent sein. Wer für einen Kandidaten oder eine Partei seine Stimme abgibt, muss davon ausgehen können, dass seine Stimme den Kandidaten oder die Partei stärkt. Das Phänomen des negativen Stimmgewichts kann die gegenteilige Folge haben. Damit ist das Wahlrecht für den Wähler nicht mehr durchschaubar. Die Gleichheit der Wahl ist aber nur dann gewährleistet, wenn jeder sein Wahlrecht in möglichst gleicher Weise ausüben kann und jede Stimme den gleichen Erfolgswert hat. Die FDP-Bundestagsfraktion hat immer die Auffassung vertreten, dass der Gesetzgeber in der Pflicht ist, dafür zu sorgen, dass Überhangmandate eine Ausnahme bleiben. Überhangmandate verändern immer das Ergebnis, das sich nach einer reinen Verhältniswahl ergeben würde. Oberster Maßstab im Wahlrecht ist und bleibt aber der Verfassungsgrundsatz der Gleichheit der Wahl. Dazu gehört auch der Grundsatz des gleichen Erfolgswerts jeder Wählerstimme. Es ist ein großes Verdienst des Bundesverfassungsgerichts, dass mit der heutigen Entscheidung die Bedeutung dieses Prinzips besonders hervorgehoben wird. 2
Der Bundestag sollte jetzt schnell über eine Änderung des Bundeswahlgesetzes beraten. Einen ersten Schritt hat der Bundestag bereits zu Beginn des Jahres mit einer Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts getan. Der Bundestag hat eine Umstellung der Berechnungsmethode bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten beschlossen, die geeignet ist, ungewünschte Paradoxien bei der Mandatsverteilung zu vermeiden. Das Problem der negativen Stimmgewichte wird davon aber nicht in Gänze erfasst. 3

 


eingetragen von Matthias Cantow