Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen

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Pressemitteilung

St 1/07

11.04.2008


Pressemitteilung

 
In dem Verfahren der Wahlprüfungsbeschwerden des Landeswahlleiters und der Liste „Bürger in Wut“ u. a. (Az.: St 1/07) gegen den Beschluss des Wahlprüfungsgerichts vom 19. November 2007 hat der Staatsgerichtshof am 10. April 2008 für zwei Wahlbezirke des Wahlbereichs Bremerhaven die Neuauszählung der zur Bürgerschaftswahl am 13. Mai 2007 abgegebenen Stimmen angeordnet. Die Neuauszählung findet am 21. April 2008, 9.00 Uhr, in Bremerhaven, Amtsgericht Bremerhaven, Nordstraße 10, 27580 Bremerhaven, Saal 100, statt. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem unter „Entscheidungen“ mitgeteilten Beschluss. 1
Über die weiteren Fragen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung am 10. April 2008 waren, wird eine gesonderte Entscheidung des Staatsgerichtshofs ergehen. 2
Bremen, 11. April 2008
Prof. Dr. Rinken

 


eingetragen von Matthias Cantow