Wahlprüfungsgericht Bremen

[Pressemitteilungen]

Pressemitteilung

 

20.11.2007


Ergebnisse der gestrigen Verhandlung vor dem Wahlprüfungsgericht

In den gestern, am 19.11.2007, vor dem Wahlprüfungsgericht der Freien Hansestadt Bremen verhandelten beiden Einspruchsverfahren der Wählervereinigung „B.H.V.“ und der Liste „Bürger in Wut“ wurden heute Morgen die Entscheidungsformeln niedergelegt. 1
In dem Verfahren der „B.H.V.“ (Az.: WK 1818/07) hat das Wahlprüfungsgericht den Einspruch zurückgewiesen. In der Wahlprüfungssache der Liste „Bürger in Wut“ (Az.: WK 1819/07) hat das Wahlprüfungsgericht den Einspruch zurückgewiesen, soweit beantragt worden ist, die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft (Landtag) vom 13.05.2007 für ungültig zu erklären. Im Übrigen hat das Gericht eine öffentliche Neuauszählung im Wahlbereich Bremerhaven angeordnet und bestimmt, dass das Wahlergebnis erforderlichenfalls zu berichtigen sei. 2
Die Gründe der beiden Beschlüsse müssen noch abgesetzt werden. Sobald die Entscheidungen in vollständiger Form vorliegen, werden sie den Beteiligten zugestellt werden. Diese können dann, soweit sie unterlegen sind, gegen die Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts innerhalb von zwei Wochen mittels schriftlicher Beschwerde den Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen anrufen. 3
Nach Zustellung der Beschlüsse an die Beteiligten wird auch die Presse über die Entscheidungsgründe informiert werden. 4
Bremen, den 20.11.2007
– Pressestelle –

 


eingetragen von Matthias Cantow