Niedersächsischer Landeswahlleiter

[Pressemitteilungen]

Presseinformation

LW 2008/2

30.10.2007


 

19 Parteien wollen an der Landtagswahl teilnehmen, rd. 258 000 Jungwählerinnen und Jungwähler können an der Wahl teilnehmen, Landeswahlausschuss tagt am 15. November 2007.

 
Außer den fünf bereits im Niedersächsischen Landtag und im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien CDU, SPD, FDP, GRÜNE und DIE LINKE wollen sich weitere 14 Vereinigungen als Parteien am 27. Januar 2008 dem Votum der rd. 6,1 Millionen Wahlberechtigten stellen, von denen rd. 125 000 weibliche Wahlberechtigte und rd. 133 000 männliche Wahlberechtigte im Alter von 18 bis unter 21 Jahren sind. 1
Nach Angaben von Landeswahlleiter Karl-Ludwig Strelen haben folgende Vereinigungen fristgerecht ihre wahlrechtliche Anerkennung als Partei durch den Landeswahlausschuss beantragt, der am 15. November um 10.00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Dienstgebäudes des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, 30169 Hannover, Lavesallee 6, unter Vorsitz des Landeswahlleiters zu seiner ersten öffentlichen Sitzung zusammentreten wird (Auflistung in alphabetischer Reihenfolge): 2
ParteinameKurzbezeichnung
– Ab jetzt...Bündnis für Deutschland, Partei für Volksabstimmung Demokratie durch VolksabstimmungVolksabstimmung
– Demokratische AlternativeDie Weissen
– Die FriesenDie Friesen
– DIE GRAUEN - Graue PantherGRAUE
– DIE REPUBLIKANERREP
– Die Violetten für spirituelle Politik
– Familien-Partei DeutschlandsFAMILIE
– Freie Wähler Niedersachsen – Bürgerinitiativen, Bürgerlisten und unabhängige WählergemeinschaftenFW
– Mensch Umwelt TierschutzDie Tierschutzpartei
– Nationaldemokratische Partei DeutschlandsNPD
– Ökologisch-Demokratische Parteiödp
– Partei Bibeltreuer ChristenPBC
– Piratenpartei Deutschland Landesverband NiedersachenPiraten Niedersachsen
– POGO-PARTEIPOP
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Der Landeswahlausschuss hat bei seiner Entscheidung am 15. November 2007 neben formellen Kriterien zu prüfen, welche der genannten Vereinigungen die nach dem Parteiengesetz erforderlichen Merkmale einer Partei erfüllen. Dazu gehören beispielsweise eine Satzung, ein Programm und ein ordnungsgemäß gewählter Vorstand. 4
Bis zum 22. November 2007, 18.00 Uhr, müssen die zugelassenen und bereits vertretenen Parteien ihre Wahlvorschläge bei den Wahlleiterinnen und Wahlleitern eingereicht haben. Diese Frist gilt auch für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber, die sich an der Landtagswahl mit einem Kreiswahlvorschlag beteiligen wollen. 5
Über die Zulassung der Landeswahlvorschläge entscheidet der Landeswahlausschuss in seiner zweiten Sitzung am 28. November 2007. 6
Hannover, 30.10.2007

 


eingetragen von Matthias Cantow