Innenministerium NRW

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Pressemitteilung

 

23.01.2007


Zwei Stimmen für NRW-Landtagswahl/Landesregierung schlägt neues Landeswahlgesetz vor

Nach den Vorstellungen des NRW-Landeskabinetts soll das neue Landeswahlgesetz erstmals die Abgabe der so genannten Zweitstimme bei der Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalens möglich machen. „Das gibt den Wählerinnen und Wählern in NRW für ihre Wahl mehr Entscheidungsmöglichkeiten – und ist damit ein Pluspunkt für die Demokratie“, erklärte Innenminister Dr. Ingo Wolf in Düsseldorf. Die Landesregierung hat heute (23.01.) die Absicht des Innenministeriums gebilligt, einen entsprechenden Referentenentwurf den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme zuzuleiten. Wie bei der Bundestagswahl sollen die Wahlberechtigten eine Stimme für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei haben. 1
„Für die Wahlberechtigten muss klar erkennbar sein, welche Parteien und parteipolitischen Zielsetzungen zur Auswahl stehen“, betonte der Innenminister. Daher sollen Parteien keine Bewerberinnen und Bewerber aufstellen dürfen, die einer anderen Partei angehören. Um todesfallbedingte Nachwahlen wie im Fall Dresden nach der Bundestagswahl im letzten Jahr bei Landtagswahlen zu vermeiden, sollen die Parteien und Wählergruppen in den Wahlkreisen Ersatzbewerberinnen und -bewerber aufstellen. Diese treten bei der Wahl an die Stelle verstorbener Direktkandidatinnen und -kandidaten. 2
„Das neue Landeswahlgesetz NRW ist insgesamt wählerfreundlicher“, sagte der Innenminister. Neben einem ausgewogenerem Berechnungssystem, mit dem die den Parteien im Landtag zustehenden Sitze ermittelt werden, enthält das Gesetz weitere Neuerungen etwa zur Neutralität der Wahlorgane oder zum Verhindern unzulässiger Wahlbeeinflussung am Wahltag. 3
Mehr dazu und zu weiteren Punkten der Reform des Landeswahlrechts kann dem Referentenentwurf selbst entnommen werden, den das Innenministerium (parallel zur Information des Landtages) am Mittwoch, dem 24.01., 15.00 Uhr in sein Internet-Angebot einstellen wird (www.im.nrw.de/aktuell und www.im.nrw.de/wahlen). 4

eingetragen von Matthias Cantow