Innenministerium NRW

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Pressemitteilung

 

23.01.2007


Innenminister Wolf: Kommunalwahlgesetz wird wählerfreundlicher/NRW-Kabinett schlägt zeitgemäßeres Wahlrecht vor

Die Landesregierung plant, das Kommunalwahlrecht wählerfreundlicher zu gestalten. „Wir wollen die Hürden für die Teilnahme an den Kommunalwahlen so niedrig wie möglich setzen, um mehr Wähler an die Urnen zu bekommen“, erklärte Innenminister Dr. Ingo Wolf in Düsseldorf. Die Landesregierung billigte heute (23.01.) die Absicht des Innenministeriums, den kommunalen Spitzenverbänden einen entsprechenden Referentenentwurf zur Stellungnahme zuzuleiten. Das seit 1998/99 weitgehend unveränderte Kommunalwahlgesetz sei überarbeitungsbedürftig, unter anderem aus Gründen der Harmonisierung des Wahlrechts. Auch die praktischen Erfahrungen bei der Organisation von Wahlen sollen berücksichtigt werden. 1
Aus verfassungsrechtlichen Gründen wird die Höchstabweichungsgrenze bei der Einteilung der Wahlbezirke gesenkt. Die Zahl der Einwohner in einem Wahlbezirk soll künftig nicht mehr um ein Drittel, sondern nur noch um höchstens ein Viertel vom Durchschnitt abweichen dürfen. 2
Außerdem soll das passive Wahlrecht gestärkt werden, indem die Gründe der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat deutlich reduziert werden. 3
Für die Wahl der Bürgermeister und Landräte sollen gemeinsame Wahlvorschläge zugelassen werden. Der Chancengleichheit der Bewerber dient es, wenn künftig die Reihenfolge der Bewerber auf den Stimmzetteln alphabetisch sortiert ist. 4
„Mit dem neuen Kommunalwahlgesetz stärken wir das aktive Wahlrecht“, sagte Wolf. Einer der Verbesserungsvorschläge sieht vor, die Frist, innerhalb der neu Zugezogene nicht wählen dürfen, von drei Monaten auf 15 Tage vor den Kommunalwahlen zu verkürzen. „Das entspricht heutigen Mobilitäts-Anforderungen“, erklärte der Innenminister. Von einer entsprechenden Regelung im Landeswahlgesetz haben die Wahlberechtigten bereits bei der Landtagswahl 2005 profitiert. 5
Die Stichwahlen für die Wahl der Bürgermeister und Landräte sollen ab Inkrafttreten des Gesetzes entfallen. Die Bürger wählen damit künftig ihre Bürgermeister und Landräte nur noch an einem Tag. Wer die meisten Stimmen hat, ist Wahlsieger. „Bisher lag die Wahlbeteiligung bei den Stichwahlen häufig deutlich niedriger als bei der ersten Wahl“, erklärte der Innenminister dazu. Nicht selten hätten unterlegene Bewerberinnen/Bewerber bei der Hauptwahl mehr Stimmen erzielt als die Gewinnerin/der Gewinner der Stichwahl 14 Tage später. 6
Um die Mandate in den Räten, Kreistagen und Bezirksvertretungen noch ausgewogener zu verteilen, soll es ein neues Berechnungssystem geben. Zusätzlich sollen für ein erstes und gleichzeitig einziges Mandat einer Partei oder Wählergruppe im Rat oder Kreistag wenigstens annähernd so viele Wählerstimmen erforderlich sein, wie rechnerisch für den ganzen Sitz. Der Referentenentwurf sieht deshalb einen Mindest-Sitzanteil von 0,75 vor, also von drei Vierteln eines ganzen Sitzes. Parteien mit absoluter Stimmenmehrheit, denen rechnerisch nicht die absolute Mehrheit der Sitze zusteht, erhalten einen zusätzlichen Sitz, damit sie die absolute Mehrheit im Rat oder Kreistag erreichen. 7
Mehr dazu und zu weiteren Punkten der Reform des Kommunalwahlrechts kann dem Referentenentwurf selbst und seiner ausführlichen Begründung entnommen werden, den das Innenministerium (parallel zur Information des Landtages) am Mittwoch, dem 24.01., 15.00 Uhr in sein Internet-Angebot einstellen wird (www.im.nrw.de/aktuell und www.im.nrw.de/wahlen). 8

eingetragen von Matthias Cantow