Plenarprotokoll

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Landtag Baden-Württemberg

13. Wahlperiode

108. Sitzung

Stuttgart, Dienstag, den 21.02.2006


 [plenarprotokoll 13/108, s. 7892] Stellv. Präsidentin Christa Vossschulte:
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Drucksache 13/5046 Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 13/5163
1
Dazu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/5183, vor. 2
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. 3
In der Allgemeinen Aussprache erteile ich Herrn Abg. Mack das Wort.
(Abg. Dr. Schüle CDU: Sehr gut! Guter Mann! – Gegenruf des Abg. Fischer SPD)
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Abg. Mack (CDU):
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bereits in erster Lesung hier und im Ständigen Ausschuss über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP beraten. Dieser Gesetzentwurf beschäftigt sich mit der Novellierung des Auszählverfahrens für die Landtagswahlen in Baden-Württemberg mit Wirkung ab 2011. Die Umstellung, die wir vorsehen, betrifft einzig und allein das Berechnungsverfahren; am Verfahren der Sitzzuteilung an die Parteien selbst verändert sich nach diesem Gesetzentwurf nichts. 5
Es geht hier nicht um eine Systemänderung. Wir wollen mit diesem wichtigen Gesetz nicht hopplahopp eine Systemänderung vornehmen. 6
Die Änderung findet an drei Stellen Anwendung: erstens bei der Verteilung der auf die Parteien entfallenden Sitze auf Landesebene, zweitens bei der Verteilung dieser Sitze auf die jeweiligen Regierungsbezirke und drittens bei der Berechnung der Ausgleichsmandate. 7
Wir wollen das Auszählverfahren im Landtagswahlrecht optimieren. Wir im Landtag von Baden-Württemberg sind nach Hamburg und Bremen, die das neue Berechnungsverfahren bereits eingeführt haben, die Ersten, die dieses Verfahren in einem Landtag einbringen. Der Deutsche Bundestag hat die Einführung einmal erwogen. Wir sind die Ersten, die es hier im Landtag eingebracht haben. Wir haben den Gesetzentwurf aber erst eingebracht, nachdem die Vorbereitungen zur nächsten Landtagswahl bereits begonnen hatten und nachdem mit Nominierungsverfahren begonnen worden ist.
(Abg. Fischer SPD: Weil Sie es vorher nicht wollten, Herr Kollege Mack!)
– Sie haben die Einführung des neuen Verfahrens vorher auch nicht beantragt und auch nicht in die Debatte gebracht.
(Lachen bei der SPD – Abg. Birzele SPD: Totale Unkenntnis! – Abg. Fischer SPD: Haben Sie ein Kurzzeitgedächtnis? Der Kollege Birzele wird es Ihnen schon sagen!)
– Sie können mir den Antrag zeigen, in dem Sie das gefordert haben.
(Unruhe bei der SPD)
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Während des Spiels ändert man die Regeln nicht. Deswegen werden wir auch den Änderungsantrag der Fraktion der  [plenarprotokoll 13/108, s. 7893] SPD, mit dem auch eine Änderung des im Gesetzentwurf vorgesehenen Inkrafttretens begehrt wird, ablehnen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. 9
Im Ausschuss habe ich festgestellt, dass Artikel 1 des Gesetzentwurfs einstimmig angenommen wurde.
(Abg. Birzele SPD: Das ist nicht richtig! Die Ziffer 1! Nicht Artikel 1!)
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Es gibt also eine große Übereinstimmung darüber, dass wir zu diesem neuen Auszählverfahren kommen wollen. 11
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Schüle CDU: Sehr gut!)
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Stellv. Präsidentin Christa Vossschulte:
Das Wort erteile ich Herrn Abg. Birzele. 13
Abg. Birzele (SPD):
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Mack hat sich gerade durch eine fundamentale Unkenntnis parlamentarischer Anträge ausgewiesen.
(Widerspruch bei der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Schüle CDU)
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Wir haben dieses Thema allein in dieser Legislaturperiode schon mehrmals hier angesprochen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Fischer SPD: So ist es!)
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Leider ist das an Ihnen spurlos vorübergegangen.
(Zuruf des Abg. Blenke CDU)
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Ich hatte bei der ersten Lesung kritisiert, dass die Koalitionsfraktionen Berechnungsmethoden erwogen haben, ohne die Oppositionsfraktionen einzubeziehen. Ich habe im Ständigen Ausschuss für meine Fraktion vorgeschlagen, zu der Frage, auf welcher Ebene die Ausgleichsmandate berechnet werden sollten, hier doch einen gemeinsamen Antrag vorzulegen. Auch das haben CDU und FDP/DVP abgelehnt. 17
Deshalb will ich noch einmal darauf hinweisen: Das bisherige Verfahren – das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt kombiniert mit einer Berechnung der Ausgleichsmandate auf Regierungsbezirksebene – hat zu eklatant ungerechten Ergebnissen geführt: 1992 hatte die CDU 14 Überhangmandate und einen Stimmenanteil von 39,6 %; trotzdem gab es nur 12 Ausgleichsmandate. Richtigerweise hätte es mindestens 18 Ausgleichsmandate geben müssen. 1996 hatte die CDU 18 Überhangmandate. Es gab nur 17 Ausgleichsmandate, aber richtigerweise hätte es mindestens 23 oder 24 Ausgleichsmandate geben müssen. Bei der letzten Landtagswahl 2001 hatte die CDU 6 Überhangmandate, aber es gab nur 2 Ausgleichsmandate. Die CDU hatte einen Stimmenanteil von 44,8 %. Bei den Ausgleichs-/Überhangmandaten hatte sie aber praktisch 66 %. Das ist doch eklatant ungerecht!
(Beifall bei der SPD – Abg. Boris Palmer GRÜNE: Herr Birzele, es waren 75 %! Drei Viertel!)
– Wenn man das Berechnungssystem jetzt mit einbezieht. Deshalb weise ich darauf hin, dass wir 1990 gemeinsam mit der FDP/DVP-Fraktion beim Staatsgerichtshof geklagt haben.
(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Ja! Richtig!)
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Der Staatsgerichtshof hat gesagt – ich zitiere aus dem 4. Leitsatz –:
Eines von mehreren möglichen Verfahren ... verstößt dann gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Wahlrechtsgleichheit, wenn es gegenüber anderen Verfahren bei allen real in Betracht kommenden Wahlergebnissen für jede Partei zu ungenaueren Mandatszahlen – gemessen an den Stimmprozentsätzen auf Landesebene – führt.
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Bei den Wahlen von 1992, 1996 und 2001 ist es eindeutig, dass die Ergebnisse ungerecht waren.
(Beifall bei der SPD und den Grünen)
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Deshalb müssen wir drei Konsequenzen ziehen: 21
Wir müssen erstens ein besseres Berechnungsverfahren schaffen. Das jetzt von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene Verfahren ist besser als das bisherige Höchstzahlverfahren. Dies gilt zumindest bei kleineren Zahlen; bei großen Zahlen spielt es überhaupt keine Rolle, wie die Ergebnisse gezeigt haben. Es wäre sinnvoll gewesen, auch andere Vorschläge wie die des Mathematikers Fengler einzubeziehen. 22
Zweitens brauchen wir – das ist der entscheidende Punkt – die Berechnung der Ausgleichsmandate auf Landesebene, nicht auf Ebene der Regierungsbezirke. Das wollen wir mit unseren Vorschlägen im Änderungsantrag Drucksache 13/5183 zur Neufassung des § 2 Abs. 2 bis 6 erreichen. 23
Wir brauchen drittens ein sofortiges Inkrafttreten. Das ist verfassungsrechtlich geboten.
(Abg. Fischer SPD: Ja!)
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Das ist nicht nur zulässig, sondern verfassungsrechtlich geboten und hat mit der Nominierung der Kandidaten gar nichts zu tun. 25
Ich will Ihnen einmal ein Beispiel nennen, das Sie vielleicht vergessen haben. Nachdem die Kommunalwahl vorüber war – fünf Monate danach –, haben Sie Voraussetzungen, unter denen Menschen kandidiert haben, nämlich die Hinderungsgründe, verändert. Sie haben also nicht nur während des Spiels, sondern sogar noch nach dem Spiel die Spielregeln geändert, um zu erreichen, dass einige CDU-Mandatsträger
(Abg. Fischer SPD: Nachrücken können!)
weiterhin im Kreistag bleiben konnten, aus dem sie sonst aufgrund der Verwaltungsstrukturreform hätten ausscheiden müssen.
(Beifall bei der SPD und den Grünen – Abg. Herrmann CDU: Das hat doch mit der Verwaltungsreform nichts zu tun! – Abg. Mack CDU: Das ist eine ganz andere Sache! Das war eine zwingende Konsequenz! – Lachen bei Abgeordneten der SPD)
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 [plenarprotokoll 13/108, s. 7894] Meine Damen und Herren, das zeigt, wie Sie vorgehen: Immer dann, wenn es Ihnen nützt, sind Sie bereit, alles Mögliche zu machen. Es ist eine Frage der Wahlgerechtigkeit, dieses System jetzt für die bevorstehende Landtagswahl zu ändern.
(Beifall bei der SPD)
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Das hat mit Kandidatenaufstellungen oder Ähnlichem überhaupt nichts zu tun.
(Zuruf des Abg. Schmiedel SPD)
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Deshalb, meine Kolleginnen und Kollegen, unsere Vorschläge in dem Änderungsantrag. Ich bitte Sie, dem zuzustimmen. Insbesondere will ich der FDP/DVP sagen: Jetzt haben Sie die Möglichkeit, durch Ihre Stimmen mit dazu beizutragen, dass dieses Gesetz wirksam in Kraft treten kann. Ob Sie diese Möglichkeit auch in der nächsten Legislaturperiode noch haben, wage ich zu bezweifeln.
(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und den Grünen – Abg. Dr. Scheffold CDU: Für sich selber hat er schon jede Hoffnung aufgegeben!)
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Stellv. Präsidentin Christa Vossschulte:
Das Wort erteile ich Herrn Abg. Kleinmann. 30
Abg. Kleinmann FDP/DVP:
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Birzele, ich freue mich über Ihre seelsorgerlichen Bemühungen um die FDP/DVP, was die Landtagswahl betrifft. Ich bin immer dankbar für jede Hilfe. Sie brauchen aber keine Sorge zu haben: Die FDP/DVP wird auch im nächsten Landtag wieder vertreten sein. (Abg. Birzele SPD: Ich nehme nicht an, dass Sie nicht mehr vertreten sind! Es geht darum, ob Sie die Mehrheit herstellen können!) 31
Meine Damen und Herren, wir sind uns völlig einig, dass das bisher nach d’Hondt praktizierte Auszähl- und Berechnungsverfahren eklatante Ungerechtigkeiten mit sich brachte und dass es deshalb geändert werden muss. 32
Herr Kollege Fischer, Sie haben vorhin erwähnt, dass auch die SPD schon lange gefordert habe, dieses Verfahren zu ändern. Gleichwohl haben wir lange das System Hare/Niemeyer gefordert.
(Abg. Fischer SPD: Ach!)
– Nicht „Ach!“, sondern so war es.
(Abg. Fischer SPD: Das weiß ich!)
– Na also. Wenn Sie das wissen, brauchen Sie auch nicht „Ach!“ zu sagen.
(Zurufe von der SPD und des Abg. Boris Palmer GRÜNE)
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Erst vor kurzem sind wir auf das unseres Erachtens noch bessere Auszähl- und Berechnungsverfahren Sainte-Laguë/Schepers gekommen.
(Abg. Birzele SPD: Aber das ist nachteiliger für Sie!)
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Ich wundere mich, warum man die ganze Sache jetzt derart herunterreden möchte, wenn man sich im Grunde einig ist, dass es sinnvoll ist, das Auszähl- und Berechnungsverfahren entsprechend zu ändern. 36
Meine Damen und Herren, man kann natürlich jetzt wie Sie, Herr Birzele, fragen: Warum nicht gleich für die jetzige Wahl? Die Gründe sind von Herrn Kollegen Mack und von mir bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs schon vorgetragen worden.
(Zuruf der Abg. Ursula Haußmann SPD)
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Ich sage noch einmal: Die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten hat stattgefunden. Für mich ist entscheidend, dass das Verfahren jetzt überhaupt geändert wird und dass wir damit einen entscheidenden Schritt weitergekommen sind. 38
Meine Damen und Herren, mit dem Ziel, die Benachteiligung kleiner Parteien durch das Verfahren nach d’Hondt zu vermeiden, wurde von dem Physiker Hans Schepers eine Modifikation entwickelt. Schepers, seinerzeit als Leiter der Gruppe Datenverarbeitung im Deutschen Bundestag tätig, schlug sein Verfahren dem Bundestag vor, und dieser wendet es seit der 8. Wahlperiode zur Ermittlung der Zugriffsreihenfolge für die Ausschussvorsitzenden und seit der 9. Wahlperiode auch für die Besetzung der Ausschüsse an. 39
Schepers entwickelte seine Vorstellungen in der Formulierung der Rangmaßzahlen. Es zeigte sich, dass sein Vorschlag zu identischen Ergebnissen führte wie das im Jahr 1912 von dem Franzosen André Sainte-Laguë entworfene Verfahren, das in Termini die Höchstzahldarstellung formuliert. Beide Betrachtungsweisen sind also identisch. 40
Der Übergang – um auch gleich noch zu erläutern, wie es geht – von der Division nacheinander durch die Zahlen 1, 2, 3 usw. wie bei d’Hondt zur Division nur durch die ungeraden Zahlen bei Sainte-Laguë/Schepers ist Ausdruck dafür, dass die Voraussetzungen für die Zugriffe der Parteien reduziert werden, wodurch die beim Verfahren nach d’Hondt entstehende Zurücksetzung kleinerer Parteien beim Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers aufgehoben wird. 41
Grundsätzlich geht es – es ist auch meinem Fraktionsvorsitzenden immer wichtig, das zu betonen – um die Optimierung der Erfolgswertgleichheit der Stimmen –
(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Das ist es! Es geht nicht um die Parteien, sondern um den Wert der Stimmen!)
da sind wir uns ja sicherlich einig –, damit Stimmen für eine kleine Partei oder für Kandidatinnen und Kandidaten kleiner Parteien nicht weniger wert sind
(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Genau!)
als Stimmen für Kandidatinnen und Kandidaten einer großen Partei.
(Beifall des Abg. Dr. Noll FDP/DVP – Abg. Birzele SPD: Und deshalb warten Sie bis 2011?)
 [plenarprotokoll 13/108, s. 7895] – Wir warten bis 2011; das ist richtig. Entschuldigen Sie, Sie waren doch von 1992 bis 1996 in der Regierung. Was haben Sie denn damals fertig gebracht? Nichts, nichts und noch mal nichts.
(Abg. Teßmer SPD: Oh, sehr viel! Da waren Sie noch gar nicht da!)
42
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie daher, dem Gesetzesänderungsvorschlag von CDU und FDP/DVP zuzustimmen.
(Beifall bei der FDP/DVP)
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Stellv. Präsidentin Christa Vossschulte:
Das Wort erteile ich Herrn Abg. Boris Palmer. 44
Abg. Boris Palmer GRÜNE:
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst, dass ich zu erklären versuche, was dieses neue Verfahren eigentlich bewirkt. Das ist mir einfach ein Anliegen, nachdem ich beim Nachlesen des Protokolls der Ersten Beratung festgestellt habe, dass das noch gar nicht ausgeführt wurde. 45
Der Unterschied zwischen den Verfahren nach d’Hondt und Sainte-Laguë/Schepers ist der
(Zuruf des Abg. Kleinmann FDP/DVP)
– Sie können es aussprechen, wie Sie möchten; mir geht es jetzt um die Mathematik –, dass bei dem Verfahren nach d’Hondt eine Partei nur den ganzzahligen Rest ihres Sitzzahlanspruchs erhält: Es wird immer abgerundet. Das heißt, wenn sie 6,7 Sitze hätte, bekäme sie nur 6. Es wird immer abgerundet auf die darunter liegende Zahl, während das Verfahren, das wir jetzt beschließen wollen, so vorgeht, wie man normalerweise mit Standardrundungen verfährt: Bei 6,7 Sitzen bekommt die Partei 7 Sitze, und bei 6,4 bekommt sie 6. Das ist der Unterschied zwischen den beiden Verfahren.
(Abg. Mack CDU: Sehr gut! Sie haben es begriffen!)
– Ich habe es auch studiert.
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Es ist offensichtlich so: Für eine große Partei ist der Unterschied zwischen 45,7 und 46 relativ gering; für eine kleine Partei ist der Unterschied zwischen 9,7 und 10 relativ groß. Deswegen hat das bisherige Verfahren die großen Parteien, insbesondere die CDU, bevorzugt. 47
So weit d’accord! Es ist ein Fortschritt im Verfahren, es wird gerechter. Nur leider: Es ist ein großer Schritt für die FDP/DVP, aber ein kleiner Schritt für den Landtag von Baden-Württemberg.
(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Ja! Für die CDU war es ein großer Schritt!)
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Denn was Sie übersehen haben, ist: Wenn Sie nur das Verfahren ändern, aber die Auszählung auf Regierungsbezirksebene beibehalten –
(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Das wissen wir wohl, Herr Palmer!)
– Aber jetzt sage ich Ihnen, was das in Abgeordnetensitzen bedeutet. Bei dem Verfahren, das Sie jetzt beschließen, gibt es ein zusätzliches Ausgleichsmandat, das Wahlergebnis von 2001 unterstellt.
(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Das wissen wir!)
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Dieses Ausgleichsmandat erhält die FDP/DVP. (Abg. Kleinmann FDP/DVP: Richtig!) 50
Wir haben sechs Überhangmandate für die CDU, drei Ausgleichsmandate. Mit anderen Worten: Bei den Mandaten, die hinzukommen, entfallen immer noch zwei Drittel auf die CDU – bei einem Stimmergebnis von gerade einmal 44 %. 51
Würden Sie Ihr Verfahren gemäß dem Antrag der SPD – wir werden ihm zustimmen, weil er mathematisch richtig ist – auf Landesebene durchführen, käme folgendes Ergebnis heraus: sechs Überhangmandate für die CDU, aber fünf Ausgleichsmandate, davon ein zusätzliches für die SPD, ein zusätzliches für die FDP/DVP und ein zusätzliches für die Grünen. Nur dann haben Sie ein gerechtes Ergebnis. Das heißt, der Änderungsantrag, der jetzt hier zur Abstimmung steht, will tatsächlich die Benachteiligung der anderen Parteien und das zugunsten der CDU bestehende ungerechtfertigte Überhangverhältnis beseitigen. Was Sie heute beschließen wollen, brächte Ihnen unter Zugrundelegung des letzten Landtagswahlergebnisses einen Sitz mehr, könnte aber bei der nächsten Wahl zu einem Ergebnis führen, von dem Sie nicht profitieren.
(Zuruf des Abg. Dr. Noll FDP/DVP)
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Jetzt sagen Sie: „Wir sind großzügig. Es geht nicht nur um uns.“
(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Nach eins kommt zwei!)
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Nein, es ist zu wenig. Es ist das Mindeste, dass das Verfahren auf Landesebene fair angewandt wird. Deswegen kann ich, wenn doch alle Argumente dafür sprechen, gar nicht nachvollziehen, warum Sie jetzt diesen Schritt nicht tun wollen. Stimmen Sie von der FDP/DVP dem Änderungsantrag zu – wir hätten gemeinsam die Mehrheit –, dann gibt es ein gerechtes Landtagswahlrecht, Herr Dr. Noll.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Weil Sie in Berlin wechselnde Mehrheiten fabriziert haben! – Abg. Birzele SPD zur FDP/DVP: Hare/Niemeyer hätte Ihnen noch mehr gebracht!)
– Nach den Plenarsitzungen dieser Woche gibt es in dieser Legislaturperiode keine Landtagssitzungen mehr. Die Amtszeit dieser Regierung geht zu Ende. Da ist nicht mehr von wechselnden Mehrheiten die Rede. Wir reden hier über Angelegenheiten des Parlaments und nicht über Angelegenheiten der Regierung. Das hat überhaupt nichts mit Koalitionsfragen zu tun – jedenfalls sollte es das nicht. Wenn Sie das verquicken, ist das Ihre Sache. Aber hier geht es um eine Angelegenheit des Parlaments, um ein gerechtes Auszählverfahren und nicht um Regierungsangelegenheiten, bei denen der Koalitionsvertrag greift.
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So viel dazu. 55
 [plenarprotokoll 13/108, s. 7896] Jetzt noch ein Weiteres: Sie sagen, Sie wollten die Erfolgswertgleichheit der Stimmen herstellen.
(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Richtig!)
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Das ist ein gutes Ziel. Es gibt gute Gründe dafür. Bei der letzten Landtagswahl haben der CDU knapp 32 000 Stimmen für ein Mandat gereicht, während die FDP/DVP fast 36 000 Stimmen für ein Mandat benötigt hat.
(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Ja!)
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Wenn der jetzt vorliegende Gesetzentwurf beschlossen wird, brauchen die Grünen, unter Zugrundelegung des letzten Landtagswahlergebnisses, immer noch 35 000 Stimmen pro Sitz,
(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Das sind schon ein paar weniger!)
und für die CDU sind weiterhin 32 000 Stimmen für ein Mandat erforderlich. Das heißt, Sie erreichen Ihr Ziel nicht. Die Erfolgswertgleichheit wird nicht hergestellt. Würde hingegen dem Antrag, das neue Auszählverfahren mit einer Auszählung auf Landesebene zu kombinieren, zugestimmt,
(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Richtig! Da waren wir uns ja einig!)
wäre praktisch – das kann man mathematisch beweisen – die optimale Erfolgswertgleichheit hergestellt.
(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Das ist alles richtig!)
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Das heißt, der Abstand zwischen Minimum und Maximum bei der Zahl der für einen Sitz erforderlichen Stimmen kann, wenn es mathematisch konsistent sein soll, bei keinem Verfahren kleiner werden als bei der dem Änderungsantrag zugrunde liegenden Methode.
(Zuruf des Abg. Dr. Caroli SPD)
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Dann bräuchten Sie, unter Zugrundelegung des letzten Landtagswahlergebnisses, nicht mehr 35 000 Stimmen für einen Sitz, sondern dann läge die Zahl der für einen Sitz erforderlichen Stimmen bei allen Parteien zwischen 31 800 und 33 200. 60
Also, meine Damen und Herren, insbesondere von der FDP/DVP, wenn Sie Ihren eigenen Ansprüchen gerecht werden wollen – Erfolgswertgleichheit, ein faires Auszählverfahren und ein gerechtes Wahlergebnis –, dann können Sie gar nichts anderes tun, als heute dafür zu stimmen, das Auszählverfahren in Ihrem Sinne zu ändern und darüber hinaus dafür zu sorgen, dass es auf Landesebene einen Ausgleich für die Überhangmandate gibt. Alles andere sichert der CDU weiterhin ihren ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)
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Stellv. Präsidentin Christa Vossschulte:
Das Wort erhält Herr Innenminister Rech. 62
Innenminister Rech:
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass bei uns seit 1956 die Sitzverteilung nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren erfolgt
(Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Das macht es nicht besser!)
und der Staatsgerichtshof, Frau Kollegin Rastätter, seither mehrfach bestätigt hat, dass dieses Verfahren verfassungsgemäß ist.
(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Das ist aber nicht der Punkt! – Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Gerecht!)
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Dennoch soll heute das Berechnungsverfahren auf die Methode nach Sainte-Laguë/Schepers umgestellt werden. Die Gründe dafür sind bekannt. Das bisherige Gesetzgebungsverfahren hat das Verständnis für die Feinheiten der verschiedenen Berechnungsmethoden auch gefördert.
(Heiterkeit des Abg. Boris Palmer GRÜNE)
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Ich kann mich deshalb kurz fassen: Wir bekommen ein anerkanntes Verfahren, das zu verhältnisgerechteren Ergebnissen führt. Dies zumindest ist im Sinne aller Fraktionen des Landtags. Ich gehe davon aus, dass Sie dem neuen Berechnungsverfahren insofern zustimmen können. 65
Um dem Kollegen Mack beizupflichten: Auch mir ist kein Antrag der SPD oder der FDP/DVP bekannt, der die Umstellung des Berechnungsverfahrens auf Sainte-Laguë/Schepers beinhaltet hätte. Die Anträge aus dem Jahr 1989 zielten entweder auf die Umstellung auf Hare/Niemeyer oder auf das Auszählverfahren auf Landesebene. Das war meines Erachtens der Inhalt.
(Abg. Birzele SPD: Das sind entscheidende Punkte! Das Verfahren Hare/Niemeyer wäre für die FDP/DVP noch günstiger gewesen! – Gegenruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Erstaunlich, wie Sie sich um uns sorgen!)
– Das ist nicht die Frage, Herr Kollege Birzele.
(Zuruf des Abg. Dr. Noll FDP/DVP)
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Unterschiedliche Meinungen – jetzt komme ich zum Punkt – gibt es allerdings, was den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung und was die Frage angeht, ob es richtig ist, nur das Berechnungsverfahren zu ändern, oder ob nicht auch ein landesweiter Verhältnisausgleich eingeführt werden sollte. Lassen Sie mich zu den entsprechenden Änderungsbegehren der SPD-Fraktion Folgendes bemerken: 67
Die SPD-Fraktion strebt an, dass das Gesetz schon am Tage nach seiner Verkündung in Kraft tritt, damit die neue Berechnungsmethode bereits für die Landtagswahl am 26. März 2006 angewandt wird. Die Koalitionsfraktionen beabsichtigen dagegen, dass das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt bei dieser Wahl noch ein letztes Mal zur Anwendung kommt und das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers daher erst bei der übernächsten Wahl, also voraussichtlich im Jahr 2011, Anwendung findet. 68
 [plenarprotokoll 13/108, s. 7897] Meine Damen und Herren, es ist ein beachteter Grundsatz, alle Wahlrechtsänderungen möglichst vor der Phase der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl abzuschließen. Dahinter stehen Gründe der Rechtssicherheit und der Planungssicherheit für alle Beteiligten sowie praktische und organisatorische Überlegungen. So sollte man sich beispielsweise vergegenwärtigen, dass in sämtlichen Wahlbezirken des Landes, also in über 10 000 Bezirken, am Wahltag die aktuellen Rechtsgrundlagen zur Einsicht auszulegen sind. 69
Der Wechsel des Auszählverfahrens kann Verschiebungen bei der Sitzzuteilung an die Parteien bzw. Regierungsbezirke zur Folge haben und somit in Dispositionen eingreifen. Einen knappen Monat vor der Wahl sollte deshalb kein geändertes Berechnungsverfahren in Kraft treten. 70
Zum geforderten landesweiten Verhältnisausgleich nur so viel, meine Damen und Herren: Die Koalitionsfraktionen wollen durch den Gesetzentwurf ein geändertes Berechnungsverfahren einführen. Darüber hinausgehende grundlegende Änderungen in der Systematik der Sitzverteilung lehnen die Koalitionsfraktionen und auch die Regierung zum jetzigen Zeitpunkt ab. 71
Bereits früher wurde mehrfach gefordert, die Ausgleichssitze nicht wie nach geltendem Recht auf der Ebene der Regierungsbezirke, sondern auf Landesebene zu verteilen. Die Umstellung auf einen landesweiten Verhältnisausgleich hätte allgemein zur Folge, dass die ermittelten Sitze in größerer Annäherung als bisher die landesweit erzielten Stimmenanteile widerspiegeln würden. Das heißt, die kleineren Parteien würden mehr Ausgleichssitze erhalten.
(Abg. Boris Palmer GRÜNE: So ist es!)
72
Aber diesem Ziel kommen wir bereits mit der Umstellung des Berechnungsverfahrens auf Sainte-Laguë/Schepers zumindest näher.
(Zuruf des Abg. Boris Palmer GRÜNE)
73
Ein Verfahren für einen landesweiten Verhältnisausgleich steht aber nicht von vornherein fest. Hier sind unterschiedliche Verfahrensarten möglich; darauf will ich hinweisen. Wer sich für Details interessiert, dem sei die Drucksache 10/2430 aus dem Jahr 1989 zu ebenjener Debatte empfohlen. Damals wurden drei Modelle diskutiert. Eines davon betraf die weiter gehende Abschaffung der Verteilungsebene der Regierungsbezirke. Gegen ein Modell bestanden rechtliche Bedenken. Zwei Modelle hätten das ohnehin schon schwer verständliche Verfahren noch weiter kompliziert und in der Regel die Gesamtzahl der Mandate – darauf möchte ich hinweisen – ganz erheblich gesteigert. 74
Bei einer Abschaffung der Verteilungsebene der Regierungsbezirke hätte sich, insbesondere bei kleineren Parteien, überdies die Regionalverteilung der Landtagsmandate verschlechtert.
(Abg. Birzele SPD: Aber das schlagen wir doch gar nicht vor!)
– Ich habe die drei denkbaren Modelle genannt. Diese wurden damals ausführlich diskutiert – mit dem Ergebnis, das ich gerade genannt habe.
75
Durch die jetzige Umstellung auf das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers wird zumindest bereits eine proporzgerechtere Verteilung der Sitze zugunsten der kleineren Parteien erreicht.
(Abg. Birzele SPD: Aber zum Beispiel wird der Regierungsbezirk Karlsruhe benachteiligt!)
76
Welche zusätzlichen Auswirkungen ein landesweiter Verhältnisausgleich hätte, wäre dann von der jeweiligen Ausgestaltung abhängig, und dieser müsste sorgfältig berechnet und auch diskutiert werden.
(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Machen Sie einen Vorschlag!)
77
Dies gilt auch für den Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Deshalb lehnen wir den Antrag der SPD-Fraktion heute ab. 78
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU)
79
Stellv. Präsidentin Christa Vossschulte:
Herr Innenminister, gestatten Sie eine Nachfrage des Herrn Abg. Boris Palmer? 80
Innenminister Rech:
Gern. 81
Stellv. Präsidentin Christa Vossschulte:
Herr Abg. Palmer, bitte. 82
Abg. Boris Palmer GRÜNE:
Herr Minister, sind Sie bereit, so Sie in Zukunft Verantwortung für das Innenressort tragen sollten, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einen landesweiten Verhältnisausgleich beinhaltet und nach Ihrer Auffassung die beste Lösung für dieses Ansinnen darstellt? 83
Innenminister Rech:
Herr Kollege Palmer, so Sie in Zukunft ein Mandat und damit Verantwortung für das Land und auch für das Landtagswahlrecht haben, gebe ich diese Anregung dahin zurück, wo sie hingehört, nämlich an den Landtag von Baden-Württemberg. Ich greife jede von da kommende Anregung auf Umstellung gern auf, wenn sie mehrheitsfähig ist.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/DVP)
84
Stellv. Präsidentin Christa Vossschulte:
Meine Damen und Herren, in der Zweiten Beratung liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/5046. 85
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/5163. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf Drucksache 13/5046 unverändert zuzustimmen. 86
Da zu diesem Gesetzentwurf der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/5183, vorliegt, lasse ich artikelweise abstimmen.
(Abg. Birzele SPD: Nummernweise, bitte!)
87
[plenarprotokoll 13/108, s. 7898] Ich rufe auf Artikel 1 und dazu Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD, Drucksache 13/5183.
(Abg. Birzele SPD: Nein, die bezieht sich auf Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzentwurfs!)
– Dann rufe ich zuerst Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/5046, auf. Wer dieser Nummer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 Nr. 1 ist einstimmig zugestimmt.
88
Ich rufe Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD, Drucksache 13/5183, auf. Wer dieser Ziffer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das Zweite war die Mehrheit. Ziffer 1 des Änderungsantrags ist abgelehnt. 89
Ich stelle nunmehr Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP zur Abstimmung. Wer Artikel 1 Nr. 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Artikel 1 Nr. 2 ist mehrheitlich zugestimmt. 90
Ich rufe auf Artikel 2 und dazu Ziffer 2 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD, Drucksache 13/5183. 91
Wer Ziffer 2 zustimmt
(Abg. Birzele SPD: Des Änderungsantrags!)
– des Änderungsantrags, jawohl –, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Das Zweite war die Mehrheit. Ziffer 2 des Änderungsantrags ist mehrheitlich abgelehnt.
92
Ich lasse über Artikel 2 des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP abstimmen. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 des Gesetzentwurfs ist mehrheitlich zugestimmt. 93
Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 21. Februar 2006 das folgende Gesetz beschlossen:“. 94
Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu. 95
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt. 96
Damit ist Punkt 3 der Tagesordnung erledigt. 97

 


eingetragen von Matthias Cantow