Deutscher Bundestag

[Wahlprüfung]

15. Wahlperiode

147. Sitzung

Berlin, Mittwoch, den 15.12.2004


Tenor und Begründung (BVerfGE 106, 253) der und Informationen zur Entscheidung
zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung,
Entscheidung (2 BvE 3/02) und Informationen zur Entscheidung in der Hauptsache

Plenarprotorkoll 15/147, S. 0 Beginn: 13.00 Uhr
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Grüß Gott, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet.
Die Fraktion der CDU/CSU hat mitgeteilt, dass der Kollege Friedrich Merz als stellvertretendes Mitglied aus dem Vermittlungsausschuss ausscheidet. Als Nachfolger wird der Kollege Dr. Michael Meister vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist der Kollege Dr. Michael Meister als stellvertretendes Mitglied des Vermittlungsausschusses bestimmt.
(Beifall des Abg. Dr. Christoph Bergner [CDU/CSU])
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die heutige Tagesordnung um die Beratung des Antrags der CDU/CSU-Fraktion zur Neuverteilung der Sitze des Deutschen Bundestages im Vermittlungsausschuss vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 2004 auf Drucksache 15/4494 erweitert und diese zu Beginn der heutigen Sitzung aufgerufen werden. Für die Beratung ist eine halbe Stunde vorgesehen. Sind Sie damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe Zusatzpunkt 1 auf:
Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU
Neuverteilung der Sitze des Deutschen Bundestages im Ausschuss nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss) vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 2004
- Drucksache 15/4494 -
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. 
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Volker Kauder, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Volker Kauder (CDU/CSU): 
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundestag in seiner Entscheidung aufgegeben, unverzüglich und zeitnah neu über die Verteilung der Sitze des Deutschen Bundestages im Vermittlungsausschuss zu entscheiden. Damit hat das Bundesverfassungsgericht in vollem Umfang einem Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion stattgegeben. Um das klar und eindeutig zu formulieren: Wir haben diesen Prozess gewonnen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das ist völliger Unsinn! Das ist falsch!)
Die Töne, die ich aus dem Lager der Regierungskoalition höre, sind gegenüber dieser Entscheidung und gegenüber dem Bundesverfassungsgericht in keiner Weise angemessen. 
(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Na, na, Herr Kauder!)
Wir haben damals, als der Vermittlungsausschuss eingesetzt wurde, gesagt: Es gibt Verteilverfahren, die im Deutschen Bundestag akzeptiert werden und in den Geschäftsordnungen von Bundestag, Bundesrat und Vermittlungsausschuss vorgesehen sind. Bei Anwendung dieser Verteilverfahren hätte sich ergeben, dass sowohl SPD als auch CDU/CSU im Vermittlungsausschuss jeweils sieben Sitze bekommen hätten. Bei Anwendung aller Zählverfahren, Herr Kollege Schmidt, ist jedes Mal dasselbe Ergebnis herausgekommen.
(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)
Dieses Ergebnis wollten Sie im Übermut Ihres knappen Wahlsieges einfach nicht akzeptieren. 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Unsinnig!)
Sie haben den Satz geprägt: Mehrheit ist Mehrheit und mit dieser Mehrheit machen wir, was wir wollen. 
(Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD] - Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Sie zitieren mich falsch!)
Dieser Arroganz der Macht hat das Bundesverfassungsgericht jetzt einen Riegel vorgeschoben. 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Jörg van Essen [FDP])
Wie wenig man in der SPD bereit ist, diese Entscheidung zu akzeptieren, zeigt sich nicht an Ihren Äußerungen, Herr Kollege Schmidt; das will ich ausdrücklich sagen. 
(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Ja, indem Sie mich gerade falsch zitiert haben!)
Allerdings hat der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Herr Stiegler, gesagt: 
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach, der war auf einer Adventsfeier!)
Die CDU/CSU kann ihren Wunsch nach einer raschen Neuverteilung der Sitze "nach Himmelspforten an den Weihnachtsmann verschicken".
(Heiterkeit bei der SPD - Widerspruch bei der CDU/CSU)
Dies ist kein adäquater Umgang mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Dr. Peter Ramsauer [CDU/ CSU]: Bodenlos! Das ist eine totalitäre Gesinnung!)
Angesichts dieser Aussage des Kollegen Stiegler muss ich leider sagen: In früheren Jahrzehnten hat die SPD noch den einen oder anderen großen Mann hervorgebracht. Stiegler zählt hundertprozentig nicht dazu.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben mit dem Antrag, den wir heute vorlegen, nichts anderes verlangt als die konsequente Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Worum geht es dabei? Das Bundesverfassungsgericht hat klar und deutlich festgestellt, dass in Gremien des Deutschen Bundestages spiegelbildlich die Mehrheiten im Deutschen Bundestag dargestellt werden sollen. 
(Hermann Bachmaier [SPD]: Nicht nur!)
Es hat zugleich festgestellt, dass auch die aktuellen Mehrheitsverhältnisse dargestellt werden sollen 
(Hermann Bachmaier [SPD]: Eben!)
Es soll ein moderater Ausgleich zwischen dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit und dem der Mehrheitsverhältnisse hergestellt werden.
(Hermann Bachmaier [SPD]: Das ist richtig!)
Das Bundesverfassungsgericht hat aber auch gesagt: Wenn die Spiegelbildlichkeit der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag in verkleinerten Einrichtungen des Bundestages, nämlich Ausschüssen, dazu führen könnte, dass es zu Entscheidungen kommt, die im gesamten Deutschen Bundestag keine Mehrheit bekämen, bietet die Geschäftsordnung die Möglichkeit, die Zahl der Mitglieder von Ausschüssen so zu verändern, dass die Spiegelbildlichkeit und die Mehrheitsverhältnisse nach Zählverfahren dargestellt werden können. Diese Möglichkeit ist nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Vermittlungsausschuss nicht gegeben. Deswegen haben Sie an der Zahl der Ausschussmitglieder nichts verändern können. 
Herr Kollege Beck, ich kann Ihnen nur ins Stammbuch schreiben: Urteile lesen und Urteile verstehen - das wissen wir seit PISA - sind zwei verschiedene Dinge. Sie mögen das Urteil gelesen haben, aber verstanden haben Sie es nicht.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
In einer Mitteilung des ddp von heute ist zu lesen, aus Ihrer Sicht müsse im Grunde genommen nichts getan werden, gefordert sei nur ein schonender Ausgleich zwischen Mehrheitsprinzip und dem Proportionalitätsgedanken, also der Spiegelbildlichkeit.
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habe ich nicht gesagt!)
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil ausdrücklich erklärt, dass die Spiegelbildlichkeit durch Ihre Entscheidungen gerade nicht hergestellt worden ist, sondern dass Sie sich überproportional bedient haben und damit gegen Grundsätze des Verfassungsrechtes verstoßen haben.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Quatsch!)
Jetzt sagen Sie, es solle ein schonender Ausgleich hergestellt werden. Das ist nichts anderes als genau das, was das Bundesverfassungsgericht verlangt. Dann müssen Sie unseren heutigen Antrag befürworten; denn damit wird die Spiegelbildlichkeit genau so wiederhergestellt, wie es notwendig ist.
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ein schonungsloser Raubzug und kein Ausgleich!)
Nun wird ja ständig versucht, das Urteil so zu interpretieren und die Menschen glauben zu machen, das Urteil sei für Sie von Vorteil. Damit dabei keine Missverständnisse entstehen, will ich Ihnen mit Erlaubnis der Frau Präsidentin zwei entscheidende Passagen zitieren - damit wird übrigens auch mancher Blütentraum der Grünen ausgeträumt sein; denn sie werden darin gar nicht erwähnt -:
Der Beschluss weicht allerdings im Hinblick auf die beiden stärksten Fraktionen im Bundestag
 - nur um diese beiden geht es -
nicht unerheblich 
 - also erheblich -
von Grundsätzen der Spiegelbildlichkeit ab.
Dann formuliert das Bundesverfassungsgericht die entscheidenden Sätze:
Die gegenwärtige Sitzverteilung ... gibt daher nicht mehr in einem noch akzeptablen Umfang die tatsächlichen politischen Kräfteverhältnisse im Plenum des Bundestages wieder. Die vom Antragsgegner
- sprich: Mehrheit des Bundestages -
gewählte Lösung, den im Zählverfahren unberücksichtigt gelassenen Sitz auf der Bundestagsbank des Vermittlungsausschusses der stärksten Fraktion zuzuweisen, ist mit dem ... parlamentarischen Binnenrecht grundsätzlich unvereinbar. Das von der Antragstellerin angegriffene Verteilungsergebnis lässt sich mit keiner der üblichen Berechnungsmethoden rechtfertigen;
- jetzt kommt der entscheidende Satz in Bezug auf das, was Sie gemacht haben -
der "Korrekturfaktor" steht dem Wortlaut und dem Sinn des § 12 Satz 1 GOBT entgegen.
Damit ist entschieden, dass das, was Sie gemacht haben, verfassungs- und rechtswidrig ist.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Nein, Sie haben es nicht verstanden!)
Das muss korrigiert werden.
Ich kann Ihnen nur sagen: Wir alle wissen, dass das Verfassungsrecht nicht durch einen Gerichtsvollzieher vollzogen werden kann. Es muss durch sich selbst und vor allem durch die Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet werden, die in besonderer Weise das Verfassungsrecht ausüben. Wenn das Verfassungsrecht hier im Deutschen Bundestag nicht ernst genommen wird und wenn die Mehrheit glaubt, sie könne mit der Verfassung umgehen, wie sie will, dann wird ein großer Schaden verursacht.
Leider Gottes sind Sie inzwischen dafür bekannt, dass Sie mit dem Verfassungsrecht nach Gutsherrenart willkürlich umgehen. 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Peter Dreßen [SPD]: Ach, hör doch auf! - Hans-Joachim Hacker [SPD]: Bleiben Sie sachlich!)
- Ich könnte eine ganze Latte von Beispielen anführen. 
(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Alles Erblast der Regierung Kohl!)
Ich erinnere nur daran, wie Sie sich bezüglich des Zuwanderungsgesetzes im Bundesrat verhalten haben 
(Dr. Hans-Peter Friedrich [Hof] [CDU/CSU]: So ist das! - Volker Beck [Köln] [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Im Bundesrat sitzen wir gar nicht! Wir sind im Bundestag!)
und dass jetzt unsere Klage gegen den Haushalt notwendig ist, weil Sie das Verfassungsrecht und das Europarecht mit Füßen treten. Nun liegt Ihnen wieder eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf dem Tisch und Sie versuchen mit Tricks und Methoden, die nicht zu akzeptieren sind, alles, um diese Entscheidung nicht umsetzen zu müssen. 
(Peter Dreßen [SPD]: Ihre Zeit ist abgelaufen!)
Herr Kollege Schmidt, Sie haben in einer ersten Stellungnahme in Karlsruhe gesagt, Sie wollten alles beim Alten lassen. Ich kann Ihnen nur sagen: So kann es nicht gehen; denn genau das gibt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht her. Sie müssen etwas verändern. In dem Urteil steht ganz klar, dass wir benachteiligt sind. Das Bundesverfassungsgericht sagt nämlich, dass Sie aus dem durch die Sitzverteilung des Deutschen Bundestages dargestellten tatsächlichen Vorsprung von 0,5 Prozent - 41,6 Prozent der Sitze repräsentieren Sie, die Unionsfraktion repräsentiert 41,1 Prozent - durch Ihren Willkürakt bei der Zusammensetzung des Vermittlungsausschusses einen Unterschied von 13 Prozent gemacht haben.
(Dr. Hans-Peter Friedrich [Hof] [CDU/CSU]: Unerhört!)
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass dies rechts- und verfassungswidrig ist.
(Hermann Bachmaier [SPD]: Nein, eben nicht!)
Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen, damit die Verfassung wieder zu ihrem Recht kommt.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: 
Das Wort hat der Kollege Wilhelm Schmidt, SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD - Werner Kuhn [Zingst] [CDU/CSU]: Das wird jetzt schwer! Nicht wieder tricksen!)
Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD): 
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Auf den verfälschenden und polemischen Stil des Kollegen Kauder lasse ich mich nicht ein.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zurufe von CDU/CSU: Oh!)
Das war ein unangemessener Umgang mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD - Lachen bei der CDU)
Wir werden Ihnen sagen, wie wir verfahren.
Das Urteil, das ich hinreichend zitieren werde und das vor einer Woche gefällt wurde, beinhaltet unter anderem folgenden Satz:
Der Antragsgegner ist verpflichtet, über die Grundsätze, nach denen die Mitglieder des Deutschen Bundestages in den Vermittlungsausschuss entsandt werden, nach Maßgabe der Gründe dieser Entscheidung erneut zu beschließen. 
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Genau!)
- Herr Kauder, dort steht nicht mehr, aber auch nicht weniger.
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Das können wir heute doch machen!)
Insofern sage ich Ihnen: Mit Ihrem Schnellschuss können Sie hier natürlich nicht operieren. Sie setzen voraus, dass das Verfassungsgericht schon klare Vorgaben gemacht hat. Ich werde gleich darlegen, dass dies nicht der Fall ist.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Eckart von Klaeden [CDU/ CSU]: Oh, Gerichtsschelte!)
Die Behauptungen, die von der Union kurz nach der Verkündung in die Welt gesetzt worden sind, waren ziemlich abenteuerlich. Wer das Urteil liest, sieht, dass das alles nicht so umgesetzt werden kann, wie Sie es jetzt anstreben. 
Rot-Grün hat das Recht nicht gebrochen.
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Doch!)
Das ist ein Teil des Tenors dieses Urteils.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Trotz mancher Widersprüchlichkeit wird in diesem Urteil klargestellt, dass - wörtlich - ein Verstoß gegen das Verfassungsrecht nicht festgestellt werden kann 
(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Hört! Hört!)
und dass vor allen Dingen im Zuge der damaligen schnellen Entscheidungen, die nach der Konstituierung des Bundestages erfolgen mussten, eine funktionierende Gesetzgebung sicherzustellen war und somit alle Gremien des Bundestages rasch zu besetzen gewesen sind.
(Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Das ist ein Scheinargument! Das hätten Sie doch klären können!)

Es war eine ausgewogene Neuregelung, was im Urteil klar zum Ausdruck kommt. Dies will ich hier bekräftigen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Es ist nicht richtig, wie die Union direkt nach der Urteilsverkündung und auch Herr Kauder heute erklärt hat, dass die Zusammensetzung des Vermittlungsausschusses sofort geändert werden muss. Nichts findet sich im Urteil zu der Behauptung, der Union stände nunmehr ein zusätzlicher Sitz im Vermittlungsausschuss zu. Entgegen dieser Behauptung heißt es wörtlich: 
Der Antragsgegner wird demnach zu entscheiden haben
- also der Deutsche Bundestag, nicht die SPD-Fraktion, um das deutlich zu sagen -,
ob er einen durch das bestehende Geschäftsordnungsrecht gedeckten neuen Beschluss nach § 57 Abs. 1 GOBT fasst oder die Geschäftsordnung unter Beachtung der einschlägigen verfassungsrechtlichen Grundsätze ändert. ... In Betracht kommt vor allem, dass die Regeln der §§ 12, 57 GOBT modifiziert, insbesondere um generelle Vorkehrungen für Fälle wie den vorliegenden und ähnliche Konstellationen ergänzt werden. Auch kann die Möglichkeit einer Regelung in der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Vermittlungsausschuss gemäß Art. 77 Abs. 2 Satz 2 GG nicht von vorneherein verworfen werden.
Das ist das eigentlich tragende Prinzip dieses Urteils. Es zeigt uns auf, dass wir an der einen oder anderen Stelle neue Regelungen treffen müssen. Aber an keiner Stelle wird festgestellt, dass die bisherigen Regelungen rechtswidrig sind. Auch wurden uns keine Vorgaben gemacht, nach welchen Prinzipien wir diese Regeln zu ändern haben. 
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Was steht denn dann in dem Urteil?)
Also ist das, was Sie gerade vorgetragen haben, eine klare Überinterpretation dessen, was das Urteil hergibt. Das kann nicht hingenommen werden.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Was steht denn in dem Urteil?)
Das Gericht hat sich also nicht festgelegt. Es erlegt uns aber die Pflicht auf, sorgfältig zu prüfen und nicht vorschnell zu handeln. 
Nur nebenbei sei noch bemerkt, Herr Kauder, meine Damen und Herren von der Union, dass Sie es gewesen sind, die in der 13. Wahlperiode eine Änderung des Zählverfahrens zulasten der PDS-Fraktion durchgesetzt haben und dadurch seinerzeit ein verfassungsrechtliches Gebot verändert haben, damit sich die vom Wähler getroffene Mehrheitsentscheidung nicht im Vermittlungsausschuss widerspiegelt. Erinnern Sie sich also an Ihr eigenes Vorgehen, das im Verhältnis zu dem, was hier gerade behandelt wird, viel gravierender war. 
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist doch Unsinn! - Dr. Hans-Peter Friedrich [Hof] [CDU/ CSU]: Das ist ja dreist!)
Der Antrag der Union, der darauf abzielt, ihr einen zusätzlichen Sitz im Vermittlungsausschuss zu verschaffen, kann wohl nicht ernst gemeint sein. Wie ich schon angedeutet habe, ist dies ein Schnellschuss, der von uns nicht mitgetragen werden kann. 
Die Umsetzung des Urteils ist für den Deutschen Bundestag und für die Parlamentarier keine leichte Aufgabe. Das wurde übrigens auch in einem der Minderheitenvoten dieses Urteils zum Ausdruck gebracht. Frau Lübbe-Wolff hat erklärt:
Der Fall wirft zwei Fragen auf: Darf der Bundestag für die Besetzung der Bundestagsbank im Vermittlungsausschuss ein Berechnungsverfahren wählen, welches die Abbildung der die Regierung tragenden Parlamentsmehrheit sicherstellt? Wenn ja: Muss er dazu, um nicht Rechte der Antragstellerin zu verletzen, ein anderes als das am 30. Oktober 2002 beschlossene Verfahren wählen? Auf die erste Frage ... finde ich in der Entscheidungsbegründung keine klare Antwort. Die Antwort auf die zweite halte ich für falsch ...
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Aber die Mehrheit ist doch klar!)
Sie sehen, wie umstritten dieses Urteil sogar innerhalb des Senats gewesen ist. Deswegen ist dies für uns eine ganz wichtige Auseinandersetzung, die wir in Ruhe und in aller Sorgfalt miteinander austragen werden. 
(Beifall bei der SPD - Volker Kauder [CDU/ CSU]: Sie müssen jetzt nur noch behaupten, dass Sie gewonnen haben!)
Ich will an dieser Stelle noch ein Zitat aus der Presse wiedergeben, von dem ich glaube, dass es treffend die Reaktion auf das Urteil beschreibt. In der "Süddeutschen Zeitung" vom 9. Dezember, einen Tag nach dem Urteil, steht:
(Jörg van Essen [FDP]: Die Hauswurfzeitung der SPD!)
Das Rätsel von Karlsruhe. So viel Ratlosigkeit war selten nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Urteilsschändung!)
Recht hat die Zeitung. In dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bleibt vieles unklar. 
Was folgt daraus? Der Bundestag hat sorgfältig zu prüfen, welche Konsequenzen er zu ziehen hat. Das Gericht fordert von uns, den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit mit dem Prinzip stabiler parlamentarischer Mehrheitsbildung zu einem schonenden Ausgleich zu bringen. Dies haben wir nicht nur sofort zugesagt,
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Unverzüglich!)
sondern wir haben es auch in Angriff genommen. Der Kollege Beck und ich haben schon einen Tag nach der Urteilsverkündung den Bundestagspräsidenten angeschrieben und ihn gebeten, den Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages unverzüglich mit der Prüfung zu beauftragen und dem Parlament entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Das ist inzwischen erfolgt. Das ist der angemessene Umgang mit einem solchen Urteil.
(Beifall bei der SPD)
Fast zeitgleich habe ich auch mit Ihnen, Herr Kauder - wenn Sie sich bitte erinnern wollen -, darüber ein längeres Telefonat geführt und Ihnen mitgeteilt, dass wir der Auffassung sind, dass wir diese sorgfältige Prüfung vornehmen müssen. Diese unverzügliche Kontaktaufnahme zwischen uns beiden gehört auch zu den Auflagen, die das Gericht uns, den Mehrheitsfraktionen und dem Bundestag insgesamt, gemacht hat, nämlich sofort die Dinge einzuleiten, die zur Umsetzung des Gerichtsurteils notwendig sind.
Ihr Antrag ist hingegen ein Schnellschuss, den wir nicht mittragen werden. Das Gericht selber eröffnet uns ja, wie ich angedeutet habe, mehrere Optionen, zum Beispiel eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages - dann hätten wir es in der Hand, darüber mit Mehrheit zu entscheiden - oder aber eine Änderung der Geschäftsordnung, die wir gemeinsam mit dem Bundesrat für den Vermittlungsausschuss erlassen haben. Im letzteren Fall werden wir uns der Zustimmung des Bundesrates zu versichern haben. Ob es eine gibt, kann ich nicht sagen; das wird sich zeigen. 
Sie wollen einfach den Beschluss vom Oktober 2002 umsetzen. Damit erreichen Sie nicht die Nachhaltigkeit eines solchen Beschlusses, die das Gericht von uns fordert. Sie wollen vielmehr eine kurzfristige Reaktion, die man aber aus dem Urteil nicht ableiten kann. Von daher verbietet sich die Art und Weise des Vorgehens, das Sie wollen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Langer Rede kurzer Sinn: Wir werden dieses Urteil sorgfältig prüfen, erst im Geschäftsordnungsausschuss, dann in den Fraktionen. Wir sichern Ihnen dabei eine zügige Vorgehensweise zu. Es entspricht nicht unserer Art, eine Verzögerungstaktik anzuwenden. Wir werden alles unternehmen, um zu einem gerechten Ausgleich zu kommen, der diesem Gerichtsurteil wenigstens in Ansätzen gerecht wird. Ob das gelingt, wird sich zeigen. Mehr kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Ihrem Antrag können wir auf jeden Fall nicht zustimmen; denn das ist ein Schnellschuss, der sich verbietet.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Volker Kauder [CDU/CSU]: Unglaublich!)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: 
Nächster Redner ist der Kollege Jörg van Essen, FDP-Fraktion.
Jörg van Essen (FDP): 
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Kauder hat vorhin - wie ich finde, zu Recht - in seinem Beitrag für die CDU/CSU-Fraktion den Umgang der Koalition mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kritisiert. Ich als Redner der FDP unterstreiche das nachdrücklich.
Herr Kollege Schmidt, Sie haben angedeutet, dass Sie unverzüglich mit dem Kollegen Kauder Kontakt aufgenommen haben. Das ist nicht die verfassungsgerichtliche Vorgabe.
(Volker Kauder [CDU/CSU]: So ist es!)
Wir haben die Vorgabe, das unverzüglich zu ändern, und zwar zeitnah.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Es gab nicht die Vorgabe, dass die Geschäftsführer unverzüglich miteinander telefonieren.
(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: In der 15. Wahlperiode, wie Sie wissen!)
- Im Urteil selbst steht "unverzüglich" und "zeitnah". Als Jurist darf ich Ihnen sagen: "Unverzüglich" heißt: ohne schuldhaftes Zögern. Das wiederum heißt, dass heute eine Entscheidung möglich ist, weil die Prinzipien klar und offen liegen.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Ich werde das begründen. Es gibt zwei Prinzipien, die hier miteinander streiten. In den beiden anderen Redebeiträgen ist das schon angedeutet worden. Auf der einen Seite gibt es den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit. Das ist der vordringliche Grundsatz, wie ich finde, aus vernünftigen Gründen.
(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das ist unstreitig! - Volker Beck [Köln] [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Das finden Sie, das findet aber nicht das Gericht!)
Wenn zwei Fraktionen bei der Bundestagswahl etwa 41 Prozent erzielen, wie es bei der letzten Bundestagswahl bei der SPD und der CDU/CSU der Fall war - Unterschiede gab es nur in den Stellen hinter dem Komma -, 
(Frank Hofmann [Volkach] [SPD]: Ein bisschen genauer!)
dann kann es nicht sein, dass die eine Fraktion acht Sitze und die andere nur sechs im Vermittlungsausschuss hat. Es ist vollkommen klar, dass das ein deutlicher Verstoß gegen den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit ist.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Wir haben allerdings auch den Grundsatz zu beachten - darauf hat das Bundesverfassungsgericht hingewie-sen -, dass sich die Mehrheitsverhältnisse der Koalition in den Ausschüssen widerspiegeln müssen. 
(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Dieser Grundsatz wird in der Arbeit innerhalb der Ausschüsse des Bundestages von uns selbstverständlich nicht infrage gestellt. Er sichert die Arbeitsfähigkeit des Bundestages. Aber ich habe bereits in der Debatte, die wir damals zu führen hatten, deutlich gemacht, dass das für mich in Bezug auf den Vermittlungsausschuss nicht gilt.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Die Mitglieder des Vermittlungsausschusses sind - das geht aus der Verfassung hervor - ausdrücklich nicht an Weisungen gebunden. Sie vertreten dort also nicht ihre jeweilige Fraktion; der Sinn ihrer Tätigkeit in dem Ausschuss liegt vielmehr darin, einen vernünftigen Ausgleich zwischen Bundestag und Bundesrat zu erzielen. Deshalb ist es sinnvoll, dass auf der Bundesratsseite die Länder nicht nach dem Proportionalitätsprinzip gemessen an ihrer Größe vertreten sind, sondern dass jedes Land einen Sitz hat. Insofern kann nach meiner Auffassung das Mehrheitsprinzip auch für die Mitglieder des Bundestags im Vermittlungsausschuss nicht gelten. Es ist schon deshalb nicht sinnvoll, weil es keine Koalition in der Opposition gibt. Als Vertreter der FDP im Vermittlungsausschuss weiß ich, dass wir schon oft genug anders entschieden haben als die CDU/CSU. Auch das macht deutlich, dass das Mehrheitsprinzip, das im Bundestag gelten muss, im Vermittlungsausschuss nicht angebracht ist. 
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Von daher unterstützt die FDP-Bundestagsfraktion den Vorschlag der CDU/CSU klar und eindeutig. Dieser Vorschlag ist verfassungsfest und er ermöglicht es, den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, unverzüglich und zeitnah zu entscheiden, umzusetzen. 
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: 
Nächster Redner ist der Kollege Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen.
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): 
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, eine genauere Lektüre des Urteils wäre zugunsten der Klarheit der Debatte durchaus nützlich. 
(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Jedenfalls bei der Union!)
Geschätzte Kollegen von der Union, nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben Herr Kauder und der bayerische Ministerpräsident Stoiber behauptet, das Gericht habe festgestellt, wir hätten einen Verfassungsbruch begangen. Ein Blick in das Urteil zeigt das Gegenteil. Das Gericht hat festgestellt, dass der von uns gefasste Beschluss zu diesem Zeitpunkt voll und ganz zulässig war. 
(Jörg van Essen [FDP]: Nur weil es schnell gehen musste!)
In dem Urteil heißt es dazu: 
Ein Verstoß gegen Verfassungsrecht kann insoweit nicht festgestellt werden, als der Deutsche Bundestag zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Interesse einer funktionierenden Gesetzgebung zu einer raschen Besetzung des Vermittlungsausschusses genötigt war und es deshalb schon an zeitlichen Möglichkeiten fehlte, eine ausgewogene Neuregelung möglichst im Konsens aller Fraktionen für eine neu sich ergebende Frage der proportionalen Sitzverteilung zu schaffen. 
Sehr richtig. Wenn Sie also Ihre Behauptung weiterhin äußern, dann verbreiten Sie - das muss ich leider feststellen - die Unwahrheit. Vulgo: Es ist eine Lüge. 
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Auch dann, wenn der Kollege van Essen in seinem Redebeitrag an anderer Stelle über den Wortlaut des Urteils hinwegstolpert, entsteht ein nicht wahrheitskonformer Eindruck. Das Gericht sagt:
Der Antragsgegner
- also der Bundestag - 
ist ... verpflichtet, unverzüglich und unter Ausschöpfung der in Geschäftsordungsangelegenheiten üblichen Kooperation zwischen allen Fraktionen des Bundestages einen entsprechenden Beschluss nach § 57 Abs. 1 GOBT neu vorzubereiten und zeitnah zu fassen. 
Das heißt, wir müssen unverzüglich mit der Arbeit beginnen. Nachdem das Urteil am Mittwoch erfolgte, haben wir als Geschäftsführer das am Donnerstag getan. Der Bundestagspräsident hat das Entsprechende veranlasst. Schneller konnten wir nicht handeln; sonst hätten wir vor dem Urteil tätig werden müssen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD - Volker Kauder [CDU/ CSU]: Das wäre genau richtig gewesen!)
Wir gehen seriös vor. Es geht darum, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. In diesem Urteil ist aber nicht von einem schonungslosen Raubzug die Rede, wie Sie ihn mit Ihrem Antrag vorschlagen, sondern von einem schonenden Ausgleich zwischen zwei grundlegenden Prinzipien, nämlich dem Proportionalitätsprinzip und dem Mehrheitsprinzip. Es hat uns also die Aufgabe gegeben, zu prüfen, wie wir zu einer Lösung kommen, die einen Ausgleich ermöglicht: zwischen dem Mehrheitsprinzip - unser Wille ist es schließlich, die Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag auch auf der Bundestagsbank des Vermittlungsausschusses abzubilden - und dem Prinzip der Proportionsgerechtigkeit. Wenn das Bundesverfassungsgericht tatsächlich Ihrer Auffassung gewesen wäre, hätte es in seinem Urteil sagen können: Der Sitz gehört dem Antragsteller, Punkt, aus, Ende der Durchsage! - Genau das hat das Bundesverfassungsgericht aber nicht getan. 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Die Welt ist nicht - das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erst recht nicht - so einfach, wie Sie es sich machen wollen.
Das Bundesverfassungsgericht weist uns drei Lösungswege. Erster Lösungsweg. Wir können über ein neues Zählverfahren zu einem befriedigenden Ergebnis bzw. Ausgleich kommen. Es ist ja nicht gesagt, dass beispielsweise die Verfahren nach Saint Lague/Schepers und d'Hondt der Weisheit letzter Schluss sind. 
Zweiter Lösungsweg. Das Urteil gibt uns auch die Möglichkeit, die Geschäftsordnung von Bundestag und Bundesrat zum Gemeinsamen Ausschuss zu ändern. Das würde praktisch bedeuten, die Zahl der Mitglieder des Vermittlungsausschusses zu verändern. Hier gibt es einen ganz einfachen Lösungsweg: Auf der Bundestagsbank gibt es 18 statt 16 Plätze. Die Plätze 17 und 18 fallen nach dem Zählverfahren sowieso an die Koalition. Damit hätten wir kein Problem. Aber vielleicht hätte der Bundesrat ein Problem. 
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Sie sind ein schlechter Verlierer!)
Wer bekäme denn auf der Bundesratsbank den 17. und 18. Sitz? Ich meine, dass auch dieses Problem zwischen den Verfassungsorganen leicht zu lösen wäre. Meine Auffassung als Nordrhein-Westfale ist ganz klar: Das größte Bundesland ist Nordrhein-Westfalen. 
(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Wollen wir mal sehen, ob Sie das im nächsten Juni auch noch sagen!)
Ich weiß aber nicht, ob darüber Konsens erzielt werden kann. Deshalb müssen wir dies sorgfältig prüfen. 
Dritter Lösungsweg. Möglich ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch eine Änderung des § 12 der Geschäftsordnung des Bundestages. Dort können wir neu und verfassungskonform die Prinzipien und das Prozedere festlegen, wie wir bei Ausschüssen verfahren wollen, bei denen aufgrund ihrer Mitgliederzahl das Mehrheitsprinzip mithilfe der klassischen Zählverfahren nicht abbildbar ist. Das Bundesverfassungsgericht rügt, dass wir für das, was wir damals getan haben, keine dauerhafte geschäftsordnungsrechtliche Grundlage geschaffen haben. Darüber müssen wir reden. 
Jetzt werden wir Ihren Antrag an den zuständigen Fachausschuss überweisen. Dann, im neuen Jahr, werden wir eine Anhörung zu diesen Fragen machen und schauen, welcher Weg der beste ist. Vielleicht werden wir auch Gespräche mit dem Bundesrat führen, um zu sehen, ob eine gemeinsame Lösung möglich ist. Dann werden wir die Vorgaben des Urteils so zeitnah umsetzen, dass wir den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügen. Aber auf die Hallodrinummer, die die Union vorschlägt, wird die Koalition nicht hereinfallen. 
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: 
Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen nun zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 15/4494. Die Fraktion der CDU/CSU wünscht Abstimmung in der Sache. Die Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen wünschen Überweisung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Die Abstimmung über den Antrag auf Ausschussüberweisung geht nach ständiger Übung vor. Ich frage deshalb: Wer stimmt für die beantragte Überweisung? - Wer stimmt dage-gen? - Enthaltungen? - Dann ist die Überweisung so beschlossen. Damit stimmen wir heute über den Antrag auf Drucksache 15/4494 nicht ab. 
(Unruhe)
- Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte diejenigen, die der Befragung der Bundesregierung nicht beiwohnen wollen, den Saal zu verlassen und außerhalb des Saals ihre Gespräche fortzuführen.

 


eingetragen von Matthias Cantow