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Deutscher Bundestag

15. Wahlperiode

Drucksache 15/4250

26.11.2004


Im Kontext stehende Übersichten: Wahlprüfung, Entscheidungen 2000–heute

[BT-Drucks. 15/4250, S. 1] Erste Beschlussempfehlung

des Wahlprüfungsausschusses

zu 23 gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des sechsten Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland eingegangenen Wahleinsprüchen

A. Problem

Gemäß § 26 Abs. 2 des Europawahlgesetzes (EuWG) finden für das Wahlprüfungsverfahren zur Europawahl die Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes (WPrüfG) entsprechende Anwendung. Der Deutsche Bundestag hat danach über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland vom 13. Juni 2004 auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses zu entscheiden. 1
Insgesamt waren 46 Wahleinsprüche eingegangen. Die jetzt zur Beschlussfassung vorgelegten Entscheidungen behandeln 23 Einsprüche; davon sind drei Einsprüche zurückgenommen worden und ein Einspruch hat sich auf andere Art und Weise erledigt. Die Beschlussempfehlungen zu den weiteren Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss nach dem Abschluss der Beratungen im Wahlprüfungsausschuss vorlegen. 2

B. Lösung

– Zurückweisung von 19 Wahleinsprüchen ohne mündliche Verhandlung wegen offensichtlicher Unbegründetheit (§ 26 Abs. 2 EuWG i. V. m. § 6 Abs. 1a Nr. 3 WPrüfG) oder wegen Unzulässigkeit (§ 26 Abs. 2 EuWG i. V. m. § 6 Abs. 1a Nr. 1 und 2 WPrüfG) (vgl. Nr. 2 der Beschlussempfehlung); 3
– Verfahrenseinstellung in vier Fällen auf der Grundlage von § 26 Abs. 2 EuWG i. V. m. § 2 Abs. 6 WPrüfG (vgl. Nr. 1 der Beschlussempfehlung). 4
Offensichtlich unbegründet sind Einsprüche,

a) die einen Sachverhalt vortragen, der einen Fehler bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl nicht erkennen lässt;

b) die die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen behaupten; im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens im Deutschen Bundestag kann eine derartige Feststellung nicht erfolgen (seit der 1. Wahlperiode ständige Praxis des Deutschen Bundestages; diese Kontrolle blieb stets dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten);

c) die mangels ausreichender Angabe von Tatsachen nicht erkennen lassen, auf welchen Tatbestand der Einspruch gestützt wird (BVerfGE 40, 11 <30>);

[BT-Drucks. 15/4250, S. 2] d) die sich zwar auf nachprüfbare Mängel bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl stützen, wobei diese Mängel jedoch angesichts des Stimmenverhältnisses keinen Einfluss auf die Mandatsverteilung haben können (BVerfGE 4, 370 <372 f.>).

5

C. Alternativen

Keine hinsichtlich der Ergebnisse der Entscheidungen. 6
Der Wahlprüfungsausschuss ist jedoch entsprechend seinem Selbstverständnis und seiner ständigen Praxis allen behaupteten Wahlmängeln nachgegangen, auch wenn sie keinen Einfluss auf die Mandatsverteilung der deutschen Abgeordneten im sechsten Europäischen Parlament hatten. Diese Art der Behandlung soll dafür Sorge tragen, dass sich festgestellte Wahlmängel bei künftigen Wahlen möglichst nicht wiederholen. 7

D. Kosten

Keine 8

[BT-Drucks. 15/4250, S. 3] Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
  1. die Verfahren zu den Wahleinsprüchen EuWP 09/04, EuWP 22/04, EuWP 05/04 und EuWP 20/04 einzustellen.
     
  2. die aus den Anlagen 1 bis 19 ersichtlichen Entscheidungen zu treffen.
9
Berlin, den 25. November 2004
Der Wahlprüfungsausschuss  

Erika Simm Vorsitzende und Berichterstatterin

Hermann Bachmaier Berichterstatter

Hans-Joachim Hacker Berichterstatter

Petra-Evelyne Merkel Berichterstatterin

Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Berichterstatter

Manfred Grund Berichterstatter

Thomas Strobl (Heilbronn) Berichterstatter

Jerzy Montag Berichterstatter

Jürgen Koppelin Berichterstatter

 

[BT-Drucks. 15/4250, S. 4] Inhaltsverzeichnis zum Anlagenteil:

 
Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Wahleinsprüchen  
AktenzeichenBetreffBerichterstatter/inAnlage-Nr.Seite
EuWP 23/04Nichteintragung in das WählerverzeichnisAbg. Bachmaier15
EuWP 28/04Grundsatz der Chancengleichheit (Wahlplakate)Abg. Dr. Friedrich (Hof)27
EuWP 32/04Erstellen des WählerverzeichnissesAbg. Dr. Friedrich (Hof)39
EuWP 04/04Grundsatz der Chancengleichheit, Allgemeine GründeAbg. Dr. Friedrich (Hof)411
EuWP 06/04Nichtzugang der WahlbenachrichtigungAbg. Grund515
EuWP 14/04Nichtzugang von BriefwahlunterlagenAbg. Grund617
EuWP 33/04Informationen über WahlbewerberAbg. Hacker719
EuWP 15/04Gestaltung des StimmzettelsAbg. Koppelin821
EuWP 16/04Gestaltung des StimmzettelsAbg. Koppelin923
EuWP 27/04Gestaltung der WahlbenachrichtigungAbg. Koppelin1025
EuWP 07/04Wahlgeheimnis (Anordnung der Wahlkabinen),
Listenaufstellung, Briefwahl
Abg. Merkel1127
EuWP 12/04Wahlgeheimnis (Anordnung der Wahlkabinen)Abg. Merkel1233
EuWP 25/04Verwendung von BleistiftenAbg. Merkel1337
EuWP 35/04Durchführung der UrnenwahlAbg. Merkel1439
EuWP 19/04Möglichkeit der StimmenthaltungAbg. Montag1543
EuWP 03/04Nichtzugang der WahlbenachrichtigungAbg. Simm1647
EuWP 21/04WahlausschlussAbg. Simm1749
EuWP 44/04Fünf-Prozent-SperrklauselAbg. Strobl (Heilbronn)1851
EuWP 01/04Allgemeine GründeAbg. Strobl (Heilbronn)1955

 


eingetragen von Matthias Cantow