Erststimme |
[Tipps und Tricks 2002] |
Mit der Erststimme können Sie in der Regel – und im Gegensatz zur Zweitstimme – keinen Einfluss auf die Sitzverteilung zwischen den Parteien nehmen. In vielen Wahlkreisen spielt das Erststimmenergebnis nicht einmal eine Rolle für die personelle Zusammensetzung des Bundestags, so dass die Erststimme hier praktisch wertlos ist.
Auswirkungen auf die Sitzverteilung zwischen den Parteien hat die Erststimme nur in zwei Fällen:
Wenn eine Partei (aufgrund der Erststimmen) mehr Wahlkreise direkt gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen, so darf sie diese zusätzlichen Sitze behalten. In Bundesländern, in denen solche Überhangmandate für eine Partei möglich sind, kann man also durch Wahl des Kandidaten der betroffenen Partei bzw. seines aussichtsreichsten Gegenkandidaten Einfluss auf die Sitzverteilung nehmen. Überhangmandate sind jedoch längst nicht in allen Bundesländern möglich. Hier eine Übersicht der Länder, in denen die jeweilige Partei auf Überhangmandate hoffen kann:
Für die CDU:
- Baden-Württemberg (wahrscheinlich)
- Sachsen (wohl eher unwahrscheinlich)
- Saarland (unwahrscheinlich)
- Thüringen (unwahrscheinlich)
- Mecklenburg-Vorpommern (sehr unwahrscheinlich)
- Schleswig-Holstein (sehr unwahrscheinlich)
- Sachsen-Anhalt (sehr unwahrscheinlich)
Für die SPD:
- Brandenburg (ziemlich sicher)
- Sachsen-Anhalt (wahrscheinlich)
- Thüringen
- Schleswig-Holstein
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Saarland
- Berlin
Für die PDS:
- Berlin (unwahrscheinlich)
[Detaillierte Informationen zur Situation in den einzelnen Bundesländern]
Eine Partei, die mindestens drei Direktmandate erringt, ist auch dann im Bundestag entsprechend ihres Zweitstimmenanteils vertreten, wenn an der Fünfprozenthürde scheitert. Möglichweise wird die PDS - wie schon 1994 - auf diese Klausel im Bundeswahlgesetz angewiesen sein. Wer die PDS wieder im Bundestag sehen möchte, sollte also in den Wahlkreisen, in denen die PDS eine Siegchance hat, die Erststimme der PDS geben. Wer das verhindern will, wählt mit der Erststimme den erfolgversprechendsten Gegenkandidaten.
Relevante Wahlkreise:
- WK 86 Berlin-Marzahn – Hellersdorf (sicher)
- WK 87 Berlin-Lichtenberg – Hohenschönhausen (wahrscheinlich)
- WK 85 Berlin-Treptow – Köpenick
- WK 77 Berlin-Pankow
- WK 84 Berlin-Friedrichshain – Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost
- Wk 14 Rostock
Wobei der aussichtsreichste Gegenkandidat nach unserer Einschätzung jeweils von der SPD kommt.
Ob und wie Sie mit Ihrer Erststimme wenigstens Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Fraktionen nehmen können, hängt von der konkreten Situation in Ihrem Wahlkreis ab. Häufig ist die Erststimme praktisch wertlos, da auf die meisten Wahlkreise eine der beiden folgenden Möglichkeiten zutrifft:
In diesen Fällen hat Ihre Erststimme lediglich symbolische Wirkung. Wenn Sie mögen, können Sie hier bedenkenlos einen parteilosen Einzelkandidaten oder einen Kandidaten einer kleinen Partei wählen. Die freuen sich über jede Stimme.
Bei den restlichen Wahlkreisen, in denen es aussichtsreiche Kandidaten gibt, die nicht über die Landesliste abgesichert sind, ist wichtig, sich folgendes klarzumachen: Mit der Erststimme werden keine Mandate vergeben, sondern nur Kandidaten auf der Landesliste gegen einen Direktkandidaten derselben Partei ausgetauscht.
Ein Vergleich der Wahlkreiskandidaten der unterschiedlichen Parteien nach dem Kriterium Parteizugehörigkeit macht also keinen Sinn, da diese Kandidaten in erster Linie mit den Listenkandidaten ihrer Partei konkurrieren.
Um Ihre Erststimme in Hinblick auf einen personellen Einfluss optimal einzusetzen, sollten Sie prüfen, welcher der aussichtsreichen Direktkandidaten in Ihrem Wahlkreis auf der Liste abgesichert sind. Dabei können Sie zu einem der folgenden Ergebnisse kommen:
In Einzelfällen ist es möglich, dass man mit einer an sich wertlosen Erststimme letztlich doch einen gewissen Einfluss ausüben kann. Zum Beispiel können Abgeordnete, deren Partei im jeweiligen Wahlkreis wesentlich mehr Erst- als Zweitstimmen erhalten hat, bisweilen von diesem persönlichen Erfolg profitieren, indem sie einflussreiche Posten innerhalb der Fraktion einnehmen können.
Unabhängig von der Sitzverteilung im Bundestag kann die Erststimme im Einzelfall auch Einfluss auf die staatliche Parteienfinanzierung haben. Vorraussetzung dafür ist, dass der von Ihnen gewählte Kandidat mindestens zehn Prozent der Erststimmen erringt und entweder als Einzelkandidat antritt oder für eine Partei, für die in dem betreffenden Bundesland keine Landesliste zugelassen ist. Ein parteiloser Einzelkandidat bekommt dann einmalig 2,05 Euro pro Erststimme, eine Partei für jede Erststimme 85 Cent pro Jahr. Für die anderen Parteien richtet sich die staatliche Parteienfinanzierung nach der Zweitstimme.