Schweiz, Kantonsratswahl Zürich |
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Der Kantonsrat besteht aus 180 Sitzen in 18 Wahlkreisen.
Der Gemeinderat der Stadt Zürich besteht aus 125 Sitzen in 9 Wahlkreisen.
Die Legislaturperiode beträgt vier Jahre.
Wahlberechtigt ist jeder Schweizer, der das 18. Lebensjahr vollendet und im betreffenden Gemeinwesen (Wahlgebiet) politischen Wohnsitz hat.
Jeder Wähler hat soviele Stimmen wie Sitze im Wahldistrikt zu vergeben sind.
Der Kanton Zürich teilt sich in 18 Wahlkreise verschiedener Größe. Die Sitzzuteilung auf die Distrikte erfolgt mit der Divisormethode mit Standardrundung auf Basis der etwa in der Mitte der Legislaturperiode in diesem Wahlkreis wohnenden Personen (Wohnbevölkerung).
Nach § 102 S. 3 des Gesetzes über die politschen Rechte nehmen nur Listengruppen an der Sitzverteilung teil, wenn sie in einem der Wahlkreise mindestens 5 % der Stimmen erhalten hat.
In einem ersten Schritt (Normierung) werden die Parteistimmen durch die Wahlkreisgröße (= Stimmenzahl) dividiert, zur nächsten ganzen Zahl gerundet (Wahlkreiswählerzahl) und pro Partei über alle Wahlkreise zusammengezählt (Wählerzahl). Dies ist die Basis für die Oberzuteilung der Sitze an die Parteien, die mit der Divisormethode mit Standardrundung (Sainte-Laguë) erfolgt.
In einem zweiten Schritt, der Unterzuteilung, werden mit Hilfe der biproproportionalen Divisormethode die Sitze auf die Parteien in den Wahlkreisen aufgeteilt, so dass die vorgegebenen Ränder sowohl für die Distrikte als auch für die Parteien eingehalten werden. Das dabei verwendete Rundungsverfahren ist die Standardrundung.
Beispiel (auf Basis der Zahlen der letzten Kantonsratswahl)