Ukraine (Oberster Rat)

[Wahlsysteme im Ausland]

Präsident Viktor Juschtschenko löste am 8. Oktober 2008 das Parlament auf und kündigte Neuwahlen an. Gemäß der Verfassung der Ukraine müssen Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Parlaments erfolgen. Der Termin der der dritten Wahl innerhalb von drei Jahren (nach den Parlamentswahlen im März 2006 und September 2007) war ursprünglich für 7. Dezember 2008 vorgesehen, dann auf den 14. Dezember 2008 und später in das Jahr 2009 verschoben.

Wahlsystem

System der Wahl des Parlaments der Ukraine – Oberster Rat (ukrainisch: Верховна Рада [Werchowna Rada])

Besonderheiten

Abgeordnetenzahl

Das ukrainische Parlament besteht aus insgesamt 450 Mitgliedern.

Wahlperiode

Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre.

Aktives und passives Wahlrecht

Wahlberechtigt ist jeder ukrainische Staatsangehörige, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Einteilung des Wahlgebietes

Das Wahlgebiet bildet einen Einheitswahlkreis.

Stimmenzahl

Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme für die geschlossene Liste einer Partei oder eines Blocks.

Sperrklausel

Parteien oder Blöcke erhalten nur Sitze, wenn sie mindestens drei Prozent der Stimmen erhalten.

Sitzzuteilungsverfahren

Die Mandate werden nach dem Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen (Hare/Niemeyer) zugeteilt.


von Martin Fehndrich und Matthias Cantow (30.09.2007, letzte Aktualisierung: 15.12.2008 – Stand des Wahlrechts: 01.06.2007)