Ukraine (Oberster Rat) |
[Wahlsysteme im Ausland] |
Präsident Viktor Juschtschenko löste am 8. Oktober 2008 das Parlament auf und kündigte Neuwahlen an. Gemäß der Verfassung der Ukraine müssen Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Parlaments erfolgen. Der Termin der der dritten Wahl innerhalb von drei Jahren (nach den Parlamentswahlen im März 2006 und September 2007) war ursprünglich für 7. Dezember 2008 vorgesehen, dann auf den 14. Dezember 2008 und später in das Jahr 2009 verschoben.
System der Wahl des Parlaments der Ukraine – Oberster Rat (ukrainisch: Верховна Рада [Werchowna Rada])
Das ukrainische Parlament besteht aus insgesamt 450 Mitgliedern.
Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre.
Wahlberechtigt ist jeder ukrainische Staatsangehörige, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Das Wahlgebiet bildet einen Einheitswahlkreis.
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme für die geschlossene Liste einer Partei oder eines Blocks.
Parteien oder Blöcke erhalten nur Sitze, wenn sie mindestens drei Prozent der Stimmen erhalten.
Die Mandate werden nach dem Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen (Hare/Niemeyer) zugeteilt.