Niederlande

[Wahlsysteme im Ausland]

Am 15. März 2017 wurde in den Niederlanden das Parlament (die „Zweite Kammer“) neu gewählt. Die Wahllokale waren bis 21 Uhr MEZ geöffnet.

Umfangreiche Linkliste zur und Ergebnis der Parlamentswahl in den Niederlanden

Wahlsystem

Besonderheiten

Abgeordnetenzahl

In die Zweite Kammer werden 150 Abgeordnete gewählt.

Wahlperiode

Die Legislaturperiode beträgt vier Jahre. Nach der Verfassung hat die Krone das Recht, eine oder beide Kammern der Generalstaaten (dem niederländischen Parlament) aufzulösen.

Aktives und passives Wahlrecht

Wahlberechtigt ist jeder niederländischen Staatsbürger der das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der mind. 18 Jahre alt ist.

Einteilung des Wahlgebietes

Es gibt 19 Wahlkreise (Kieskring). Eine Partei kann in jedem der Wahlkreise eine Liste aufstellen. Dabei kann eine Partei

Kandidatur

Die Liste(n) einer Partei darf maximal 30 bzw. für Parteien, die mehr als 15 Abgeordnete in der Zweiten Kammer haben, maximal die doppelte Anzahl der damals erlangten Mandate als Kandidaten aufstellen. In keinem Fall dürfen mehr als 80 Kandidate aufgestellt werden.

Gerade für größere Parteien und wegen der Imkompatibiltät zwischen Abgeordnetenmandat und Regierungsämtern empfiehlt es sich daher, mehr als nur eine einheitliche nationale Liste aufzustellen.

Stimmenzahl

Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die als Präferenzstimme für den Kandidaten einer Liste abgegeben wird.

Sperrklausel

Die Mandatszuteilung erfolgt unter den Parteien (Listenverbindungen), die mindestens ein 150stel der gültigen Stimmen (der Landesquote – kiesdeler) erreicht haben (Art. P7 II). (Damit liegt die Sperrhürde nur marginal über der faktischen Sperrhürde des Divisorverfahrens mit Standardrundung – D’Hondt)

Sitzzuteilungsverfahren

Die Sitze werden nach dem Divisorverfahren mit Abrunden (D’Hondt) auf die Parteien und Listenverbindungen verteilt.

Die Unterverteilung der Sitze einer Listenverbindungen auf die Parteien erfolgt nach dem Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen (Hare/Niemeyer) verteilt (Art. P11).

Dies kann dazu führen, dass eine Partei in einer Listenverbindung weniger Sitze erhält, als sie ganze kiesdeler hat.

Auch die Unterverteilung auf die Wahlkreislisten erfolgt nach dem Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen (Hare/Niemeyer).

Sitzverteilung

Die Sitzverteilung auf die einzelnen Kandidaten ist ein Kapitel für sich. Da eine Partei in verschiedenen Wahlkreisen mit bis auf wenige Unterschiede gleichen Listen antreten kann (die P.v.d.A. ist mit 19 Listen angetreten, bei denen fast alle Listenplätze gleich waren, nur der jeweils letzte Listenplatz nicht), muss bei den gewählten Abgeordneten entschieden werden für welche Wahlkreisliste sie gewählt wurden.

Die Sitze einer Partei gehen zuerst an die Kandidaten, die mind. 1/4 der Landesquote (kiesdeler) (d. h., 1/600 der gültigen Stimmen) an Vorzugsstimmen erreicht haben und zwar an die Kandidaten mit den meisten Stimmen zuerst.

Die Verteilung der Sitze an die Kandidaten der mehr oder weniger identischen Listen wird wie folgt vorgenommen:

Nachrichten

Da ich kein Niederländisch spreche, bin für Detailfragen immer auf die Hilfe von Informationen und Übersetzungen anderer angewiesen. Mein Dank gilt insb. den Herren Gerard Doetjes und Thomas Frings für die Hilfe bei der Erstellung dieser Seite.


von Martin Fehndrich (22.02.2003, letzte Aktualisierung: 07.10.2006, letzte Aktualisierung der Link: 22.03.2017 – Stand des beschriebenen Wahlrechts: 22.02.2003)